Dem Antrag des Jugendkreises Seinstedt vom 01.04.2015 zum Ausbau des Spitzbodens im DGH Seinstedt wird stattgegeben.

Die Gemeinde Börßum wird hierzu die baulichen Veränderungen mit einer Summe von 12.000,00 € übernehmen. Die Haushaltsmittel werden in der 1. Nachtragshaushaltsplanung eingestellt. Der Antrag nach § 63 Nds. Bauordnung (NBauO) wird beim Landkreis Wolfenbüttel berücksichtigt.


Herr Gemeindedirektor Lohmann erklärt ausführlich die Drucksachen-Nr.: XVII/180/2015 und teilt dazu mit, dass der Verwaltungsausschuss keine Beschlussempfehlung abgegeben hat. Die Verwaltung schlägt jedoch vor, dass der Dachboden ausgebaut wird. Verschiedene Punkte müssen aus der Kostenschätzung noch rausgestrichen werden, da die in Eigenleistung vom Jugendkreis Seinstedt erbracht werden. Auf die Gemeinde Börßum entfallen die Kosten für eine Holztreppe, ein Fenster, eine Rettungstreppe und zwei Einzelfundamente in Höhe von gesamt 11.700,00 € an. Weiter können vom Jugendkreis Seinstedt Fördermittel bei der Braunschweigischen Landessparkasse und der Curt-Jägermeisterstiftung beantragt werden.

 

Ratsherr Dette gibt zu bedenken, dass eine weitere Variante, den hinteren Bereich des Saales abzutrennen, mit in Betracht gezogen werden sollte.

 

Nach einer kurzen Aussprache führt Ratsherr Wessel aus, dass die SPD-Fraktion die Variante des Ausbaus des Spitzbodens favorisiert. Ein Finanzierungsplan ist aufzustellen.

 

Nach einer lebhaften Diskussion an der sich mehrere Ratsherren beteiligen, fasst der Rat der Gemeinde Börßum folgenden einstimmigen Beschluss: