Sitzung: 05.08.2015 Rat der Samtgemeinde Oderwald
Beschluss: mehrheitlich beschlossen
Abstimmung: Ja: 7, Nein: 6
Vorlage: SG-IX/326/2015
Nach
kurzer Aussprache fasst der Rat der Samtgemeinde Oderwald bei 11 Ja-Stimmen und
2 Enthaltungen folgenden einstimmigen Beschluss:
1.
Die Samtgemeinde Oderwald beteiligt sich auf
Antrag an dem Kostenaufwand der in kirchlicher Trägerschaft stehenden Friedhöfe
hinsichtlich des Defizitausgleichs für die Gebührenhaushalte in voller Höhe.
Mit dem Antrag sind die Kassennachweise der letzten drei Haushaltsjahre
vorzulegen.
Der nachfolgende
Beschlussvorschlag wird mit 6 Ja-Stimmen und 7 Nein-Stimmen abgelehnt:
2.
Die Samtgemeinde Oderwald
beteiligt sich auf Antrag an dem Kostenaufwand der in kirchlicher Trägerschaft
stehenden Friedhöfe hinsichtlich
der erforderlichen Investitionsmaßnahmen (Neubau-, Renovierungs- und
Sanierungsmaßnahmen), die der Erhaltung der Friedhöfe dienen. Gleiches gilt für
Maßnahmen an den Gebäuden (Friedhofskapellen). Die Beteiligung der Samtgemeinde
Oderwald beläuft sich hierbei auf max. 2/3 der geplanten Kosten. Die jeweilige
Kirchengemeinde hat bis zum 01.10. eines Jahres einen entsprechenden Antrag für
das darauf folgende Haushaltsjahr vorzulegen.
Bei 7 Ja-Stimmen und 6 Nein-Stimmen fasst der Rat
der Samtgemeinde Oderwald mehrheitlich folgenden weitergehenden Beschluss:
2.1 Die Samtgemeinde Oderwald beteiligt sich ab dem 01.01.2016 auf
Antrag an dem Kostenaufwand der in kirchlicher Trägerschaft stehenden Friedhöfe
hinsichtlich
der erforderlichen Investitionsmaßnahmen (Neubau-, Renovierungs- und
Sanierungsmaßnahmen), die der Erhaltung der Friedhöfe dienen. Gleiches gilt für
Maßnahmen an den Gebäuden (Friedhofskapellen). Die Beteiligung der Samtgemeinde
Oderwald beläuft sich hierbei auf 50 % der geplanten Kosten. Die jeweilige
Kirchengemeinde hat bis zum 01.10. eines Jahres einen entsprechenden Antrag für
das darauf folgende Haushaltsjahr vorzulegen. Dem Antrag sind 3
Kostenvoranschläge für die geplante Maßnahme vorzulegen.
Herr Samtgemeindebürgermeister Lohmann teilt
mit, dass die Vorhaltung von Bestattungsplätzen eine öffentliche Aufgabe ist,
die grundsätzlich als kommunale
Pflichtaufgabe durch die Samtgemeinde wahrzunehmen ist. Die kommunalen
Friedhöfe des Samtgemeindeverbandes Oderwald befinden sich zurzeit allesamt in
der Unterhaltung mehrerer kirchlicher Trägerschaften. Hierzu wurden in der
Vergangenheit entsprechende Verträge/Vereinbarungen zur Übernahme der
Verwaltung und Bewirtschaftung mit den jeweiligen Kirchengemeinden geschlossen,
die so auch noch heute Bestand haben und weiterhin haben sollen.
Ein Anspruch der Kommune auf Vorhaltung kirchlicher Friedhöfe besteht
zweifelsfrei nicht. Insofern ist die
angemessene Unterstützung der Kirchengemeinden und Pfarrverbände – wie in der
Vergangenheit bereits seit jeher praktiziert – geboten.
Die Kostenübernahmeverpflichtung der Samtgemeinde leitet sich aus § 98
Abs. 1 Nr. 6 in Verbindung mit § 13 Satz 1 Nr. 2 b) NKomVG ab.
Auf der Grundlage zweier Samtgemeinderatsbeschlüsse vom 12.08.1981 bzw.
07.11.1984 hat die Samtgemeinde Oderwald bei umfangreichen Baumaßnahmen auf den Friedhöfen und an den
Friedhofskapellen eine Kostenbeteiligung von 1/6 der geplanten Gesamtkosten
zugesichert. Die Mitgliedsgemeinden der Samtgemeinde Oderwald wenden die
Kostenbeteiligung entsprechend an.
Er weist darauf hin, dass dieser Grundsatzbeschluss allerdings deshalb
in Frage zu stellen ist, weil der Landkreis Wolfenbüttel und die Landeskirche
mittlerweile keine Zuschüsse mehr für investive Maßnahmen an Friedhöfe leisten,
so dass die Friedhofskassen zurzeit 2/3 der Gesamtkosten übernehmen. Darüber
hinausgehende Zuschüsse wären bzw. sind auch zukünftig durch Einzelantrag an
die jeweilige Kommune zu richten.
Weiterhin merkt er an, dass die Samtgemeinde Oderwald seit einigen
Jahren nicht unerhebliche Einnahmen aus dem Ruheforst in Heiningen verbuchen
kann. Durch diese immer beliebter werdende Art der Bestattung werden die
Friedhöfe in den Ortschaften natürlich weniger frequentiert, welches dann
natürlich zu Lasten der Friedhofskassen geht.
Durch die angedachte 2/3-Förderung seitens der Samtgemeinde Oderwald
sollen auch die Mitgliedsgemeinden, die zurzeit 1/6 der Kosten für
erforderliche Investitionsmaßnahmen mittragen, entlastet werden.
Durch den heute angestrebten Grundsatzbeschluss soll Klarheit geschaffen
werden, unter welchen Vorgaben den Trägern ein Defizitausgleich bzw. Zuschüsse
gewährt werden.
Hierüber wurde in der heutigen Samtgemeindeausschusssitzung sehr
kontrovers diskutiert. Hierbei wurden zwei Beschlussempfehlungen abgegeben.
Seitens des Defizitausgleichs wurde sich mehrheitlich dafür ausgesprochen,
vorlagegemäß zu entscheiden. Bezüglich der Beteiligung an erforderlichen
Investitionsmaßnahmen haben sich die Mitglieder des Samtgemeindeausschusses
mehrheitlich dafür ausgesprochen, ab dem 01.01.2016 50 % der geplanten Kosten
zu übernehmen. Hierfür sollen mit dem Antrag 3 Kostenvoranschläge für diese
Maßnahme seitens des Trägers vorgelegt werden.
Ratsfrau Fahlbusch teilt mit, dass sie Bedenken bei der Abgabe eines
Grundsatzbeschlusses hat. Sie befürchtet, dass zukünftig der Samtgemeinderat
keine Möglichkeit mehr hat, eine Einzelfallentscheidung hierzu zu treffen.