Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 7, Nein: 6

Nach kurzer Aussprache fasst der Rat der Samtgemeinde Oderwald bei 11 Ja-Stimmen und 2 Enthaltungen folgenden einstimmigen Beschluss:

1.    Die Samtgemeinde Oderwald beteiligt sich auf Antrag an dem Kostenaufwand der in kirchlicher Trägerschaft stehenden Friedhöfe hinsichtlich des Defizitausgleichs für die Gebührenhaushalte in voller Höhe. Mit dem Antrag sind die Kassennachweise der letzten drei Haushaltsjahre vorzulegen.

 

Der nachfolgende Beschlussvorschlag wird mit 6 Ja-Stimmen und 7 Nein-Stimmen abgelehnt:

 

2.    Die Samtgemeinde Oderwald beteiligt sich auf Antrag an dem Kostenaufwand der in kirchlicher Trägerschaft stehenden Friedhöfe hinsichtlich der erforderlichen Investitionsmaßnahmen (Neubau-, Renovierungs- und Sanierungsmaßnahmen), die der Erhaltung der Friedhöfe dienen. Gleiches gilt für Maßnahmen an den Gebäuden (Friedhofskapellen). Die Beteiligung der Samtgemeinde Oderwald beläuft sich hierbei auf max. 2/3 der geplanten Kosten. Die jeweilige Kirchengemeinde hat bis zum 01.10. eines Jahres einen entsprechenden Antrag für das darauf folgende Haushaltsjahr vorzulegen.

 

Bei 7 Ja-Stimmen und 6 Nein-Stimmen fasst der Rat der Samtgemeinde Oderwald mehrheitlich folgenden weitergehenden Beschluss:

 

2.1 Die Samtgemeinde Oderwald beteiligt sich ab dem 01.01.2016 auf Antrag an dem Kostenaufwand der in kirchlicher Trägerschaft stehenden Friedhöfe hinsichtlich der erforderlichen Investitionsmaßnahmen (Neubau-, Renovierungs- und Sanierungsmaßnahmen), die der Erhaltung der Friedhöfe dienen. Gleiches gilt für Maßnahmen an den Gebäuden (Friedhofskapellen). Die Beteiligung der Samtgemeinde Oderwald beläuft sich hierbei auf 50 % der geplanten Kosten. Die jeweilige Kirchengemeinde hat bis zum 01.10. eines Jahres einen entsprechenden Antrag für das darauf folgende Haushaltsjahr vorzulegen. Dem Antrag sind 3 Kostenvoranschläge für die geplante Maßnahme vorzulegen.

 


Herr Samtgemeindebürgermeister Lohmann teilt mit, dass die Vorhaltung von Bestattungsplätzen eine öffentliche Aufgabe ist, die grundsätzlich als kommunale Pflichtaufgabe durch die Samtgemeinde wahrzunehmen ist. Die kommunalen Friedhöfe des Samtgemeindeverbandes Oderwald befinden sich zurzeit allesamt in der Unterhaltung mehrerer kirchlicher Trägerschaften. Hierzu wurden in der Vergangenheit entsprechende Verträge/Vereinbarungen zur Übernahme der Verwaltung und Bewirtschaftung mit den jeweiligen Kirchengemeinden geschlossen, die so auch noch heute Bestand haben und weiterhin haben sollen.

 

Ein Anspruch der Kommune auf Vorhaltung kirchlicher Friedhöfe besteht zweifelsfrei nicht.  Insofern ist die angemessene Unterstützung der Kirchengemeinden und Pfarrverbände – wie in der Vergangenheit bereits seit jeher praktiziert – geboten.

 

Die Kostenübernahmeverpflichtung der Samtgemeinde leitet sich aus § 98 Abs. 1 Nr. 6 in Verbindung mit § 13 Satz 1 Nr. 2 b) NKomVG ab.

 

Auf der Grundlage zweier Samtgemeinderatsbeschlüsse vom 12.08.1981 bzw. 07.11.1984 hat die Samtgemeinde Oderwald bei umfangreichen Baumaßnahmen auf den Friedhöfen und an den Friedhofskapellen eine Kostenbeteiligung von 1/6 der geplanten Gesamtkosten zugesichert. Die Mitgliedsgemeinden der Samtgemeinde Oderwald wenden die Kostenbeteiligung entsprechend an.

 

Er weist darauf hin, dass dieser Grundsatzbeschluss allerdings deshalb in Frage zu stellen ist, weil der Landkreis Wolfenbüttel und die Landeskirche mittlerweile keine Zuschüsse mehr für investive Maßnahmen an Friedhöfe leisten, so dass die Friedhofskassen zurzeit 2/3 der Gesamtkosten übernehmen. Darüber hinausgehende Zuschüsse wären bzw. sind auch zukünftig durch Einzelantrag an die jeweilige Kommune zu richten.

 

Weiterhin merkt er an, dass die Samtgemeinde Oderwald seit einigen Jahren nicht unerhebliche Einnahmen aus dem Ruheforst in Heiningen verbuchen kann. Durch diese immer beliebter werdende Art der Bestattung werden die Friedhöfe in den Ortschaften natürlich weniger frequentiert, welches dann natürlich zu Lasten der Friedhofskassen geht.

 

Durch die angedachte 2/3-Förderung seitens der Samtgemeinde Oderwald sollen auch die Mitgliedsgemeinden, die zurzeit 1/6 der Kosten für erforderliche Investitionsmaßnahmen mittragen, entlastet werden.

 

Durch den heute angestrebten Grundsatzbeschluss soll Klarheit geschaffen werden, unter welchen Vorgaben den Trägern ein Defizitausgleich bzw. Zuschüsse gewährt werden.

 

Hierüber wurde in der heutigen Samtgemeindeausschusssitzung sehr kontrovers diskutiert. Hierbei wurden zwei Beschlussempfehlungen abgegeben. Seitens des Defizitausgleichs wurde sich mehrheitlich dafür ausgesprochen, vorlagegemäß zu entscheiden. Bezüglich der Beteiligung an erforderlichen Investitionsmaßnahmen haben sich die Mitglieder des Samtgemeindeausschusses mehrheitlich dafür ausgesprochen, ab dem 01.01.2016 50 % der geplanten Kosten zu übernehmen. Hierfür sollen mit dem Antrag 3 Kostenvoranschläge für diese Maßnahme seitens des Trägers vorgelegt werden.

 

Ratsfrau Fahlbusch teilt mit, dass sie Bedenken bei der Abgabe eines Grundsatzbeschlusses hat. Sie befürchtet, dass zukünftig der Samtgemeinderat keine Möglichkeit mehr hat, eine Einzelfallentscheidung hierzu zu treffen.