·         Die Samtgemeinde Oderwald übernimmt den Defizitausgleich in Höhe von 5.116,76 €.

 

·         Der überplanmäßigen Ausgabe wird zugestimmt.

 


Herr Samtgemeindebürgermeister Lohmann teilt mit, dass mit Antrag vom 28.05.2015 der Pfarrverband Wolfenbüttel-Halchter mit Ohrum und Dorstadt mitteilte, dass für den Friedhof Dorstadt im Haushaltsvollzug 2014 ein Defizit von 5.116,76 € besteht. Um die Unterhaltung des Friedhofs in Dorstadt auch weiterhin gewährleisten zu können, beantragt der Pfarrverband den Defizitausgleich seitens der Samtgemeinde Oderwald in voller Höhe. Dem Antrag wurde eine Saldenliste für den UA Friedhof für das Haushaltsjahr 2014 beigefügt, aus dem sich das Defizit ergibt. Am heutigen Tage wurden der Verwaltung noch die Saldenlisten für die Jahre 2012 und 2013 vorgelegt. Hierzu ist anzumerken, dass der Pfarrverband bis zum Haushaltsjahr 2012 das Defizit aus vorhandenen Rücklagenmitteln ausgleichen konnte. Diese sind allerdings nunmehr erschöpft, sodass das Defizit seit dem Haushaltsjahr 2013 vorgetragen wird.

 

Herr Samtgemeindebürgermeister Lohmann weist nachdrücklich darauf hin, dass nach § 98 Abs. 1 Nr. 6 NKomVG in Verbindung mit § 13 Satz 1 Nr. 2 b) NKomVG grundsätzlich die Samtgemeinden für die öffentlichen Begräbnisplätze und Bestattungseinrichtungen zuständig sind.

 

Ohne weitere Aussprache ergeht folgender einstimmiger Beschluss: