Sitzung: 05.08.2015 Rat der Samtgemeinde Oderwald
Beschluss: einstimmig beschlossen
Vorlage: SG-IX/332/2015
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Die Samtgemeinde Oderwald übernimmt den
Defizitausgleich in Höhe von 5.116,76 €.
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Der überplanmäßigen Ausgabe wird zugestimmt.
Herr Samtgemeindebürgermeister
Lohmann teilt mit, dass mit Antrag vom 28.05.2015 der Pfarrverband Wolfenbüttel-Halchter
mit Ohrum und Dorstadt mitteilte, dass für den Friedhof Dorstadt im
Haushaltsvollzug 2014 ein Defizit von 5.116,76 € besteht. Um die Unterhaltung
des Friedhofs in Dorstadt auch weiterhin gewährleisten zu können, beantragt der
Pfarrverband den Defizitausgleich seitens der Samtgemeinde Oderwald in voller
Höhe. Dem Antrag wurde eine Saldenliste für den UA Friedhof für das
Haushaltsjahr 2014 beigefügt, aus dem sich das Defizit ergibt. Am heutigen Tage
wurden der Verwaltung noch die Saldenlisten für die Jahre 2012 und 2013
vorgelegt. Hierzu ist anzumerken, dass der Pfarrverband bis zum Haushaltsjahr
2012 das Defizit aus vorhandenen Rücklagenmitteln ausgleichen konnte. Diese
sind allerdings nunmehr erschöpft, sodass das Defizit seit dem Haushaltsjahr
2013 vorgetragen wird.
Herr Samtgemeindebürgermeister Lohmann weist nachdrücklich darauf hin, dass nach § 98 Abs. 1 Nr. 6 NKomVG in Verbindung mit § 13 Satz 1 Nr. 2 b) NKomVG grundsätzlich die Samtgemeinden für die öffentlichen Begräbnisplätze und Bestattungseinrichtungen zuständig sind.
Ohne weitere Aussprache ergeht folgender einstimmiger Beschluss: