Sitzung: 05.08.2015 Rat der Samtgemeinde Oderwald
Beschluss: zur Kenntnis genommen
Vorlage: SG-IX/334/2015
Herr Samtgemeindebürgermeister
Lohmann teilt mit, dass der Kirchenvorstand der Ev.-luth. Kirchengemeinde Kalme
am 09. Juni 2015 die Neufassung der Friedhofsordnung für den Friedhof in Kalme
beschlossen, und der Samtgemeinde Oderwald als zuständigen Träger zum Zwecke
der Anhörung gem. § 4 des Braunschweigischen Gesetzes über das Friedhofs- und
Bestattungswesen vom 23. November 1927 vorgelegt hat.
Einwendungen gegen die vorgelegte Friedhofsordnung werden seitens der Verwaltung nicht erhoben.
Ohne weitere Aussprache nimmt der Rat der Samtgemeinde Oderwald die vorliegende Neufassung der Friedhofsordnung für den Friedhof in Kalme zur Kenntnis.