Beschluss: zur Kenntnis genommen

Herr Samtgemeindebürgermeister Lohmann teilt mit, dass der Kirchenvorstand der Ev.-luth. Kirchengemeinde Kalme am 09. Juni 2015 die Neufassung der Friedhofsordnung für den Friedhof in Kalme beschlossen, und der Samtgemeinde Oderwald als zuständigen Träger zum Zwecke der Anhörung gem. § 4 des Braunschweigischen Gesetzes über das Friedhofs- und Bestattungswesen vom 23. November 1927 vorgelegt hat.

 

Einwendungen gegen die vorgelegte Friedhofsordnung werden seitens der Verwaltung nicht erhoben.

 

Ohne weitere Aussprache nimmt der Rat der Samtgemeinde Oderwald die vorliegende Neufassung der Friedhofsordnung für den Friedhof in Kalme zur Kenntnis.