Die Gemeinde Börßum beteiligt sich an den Renovierungskosten für die Friedhofskapelle Achim analog des Grundsatzbeschlusses aus dem Jahr 1981 mit 1/6 der Gesamtkosten.


Herr Gemeindedirektor Lohmann erläutert die Tischvorlage.

 

Ratsherr Ganzauer gibt zu bedenken, dass die Bezuschussungsregelung aus dem Jahre 1981 beachtet werden sollte.

 

Herr Gemeindedirektor Lohmann führt aus, dass der Rat der Gemeinde Börßum seit dem Jahr 2011 über die Maßnahme berät und der Weg hierher geführt hat. Des Weiteren kann die Gemeinde Börßum anders entscheiden, als sich nach der Regelung aus dem Vertrag aus 1981 zu halten.

 

Nach einer lebhaften Diskussion beantragt Ratsherr Ganzauer den Beschluss nach der 1/6 – Regelung (Vertrag 1981) sich an den Baukosten zu beteiligen zu fassen.

 

Nach einer weiteren Aussprache wird zunächst über die vorgelegte Beschlussempfehlung für die Ermächtigung des Gemeindedirektors bis zu einer Summe über 2.500,00 € zu entscheiden abgestimmt. Dieser Antrag wird bei 2-Ja-Stimmen, 1 Enthaltung und 5-Nein-Stimmen abgelegt.

 

Danach fasst der Rat der Gemeinde Börßum bei 8 Ja-Stimmen und 1 Enthaltung folgenden Beschluss: