Herr von Löbbecke berichtet, dass die Schranke offen ist. Ein Schließen ich nicht möglich, da die Schranke fest in der Haltung verankert ist. Für die Landwirtschaft ist die Schranke ein generelles Hindernis. Beim Ernteeinsatz wird eine geschlossene Schranke als starke Beeinträchtigung angesehen. Eine Zuwegung zu den Ackerflächen auf der Bornumer Gemarkung muss gewährleistet sein.

 

Frau Scheffler trägt vor, dass nicht nur Landwirte die Straße benutzen. Es ist häufiger PKW-Verkehr festzustellen.

 

Herr von Löbbecke merkt an, dass die Straße damals gesperrt wurde, weil die Brücken baufällig sind. Sie wurde nicht gesperrt, um den PKW-Verkehr zu verhindern.

 

Herr Polzin trägt vor, dass die Warnebrücke und die Okerbrücke nur gesperrt wurden, weil der Brückengutachter eine Senkung der Brückenbauwerke von bis zu 20 cm prognostiziert hatte, sollten die Brücken weiter verkehrsbelastet bleiben. Für landwirtschaftliche Fahrzeuge ist eine solche Absenkung vermutlich unproblematisch. Bei PKWs könnten schon erhebliche Schäden entstehen. Die Sanierungskosten für beide Brücken lagen bei rd. 100.000,00 €.

 

Auf die Frage von Frau Scheffler trägt Herr Biehl vor, dass die Straße von der Einmündung Alte Dorfstraße (bei Michaelis) bis einschl. Okerbrücke der Gemeinde Dorstadt gehört. Nach der Okerbrücke bis zur Gemarkungsgrenze Bornum gehört der Weg Herrn von Löbbecke. Die rechtliche Lage wird von Herrn von Löbbecke noch einmal überprüft.

 

Herr Beck stellt fest, dass die Situation mit der Schranke von den Leuten akzeptiert wird.

 

Herr von Löbbecke schlägt vor, dass er sich mit den betroffenen Landwirten bespricht, um eine Lösung des Problems zu finden.