·         Der sich aus der Anlage 1 ergebende Entwurf der Satzung zur 3. vereinfachten Änderung des Bebauungsplanes „Am Erbbrinksweg“ der Gemeinde Börßum, Ortsteil Seinstedt sowie die dazu gehörende Begründung wird gebilligt.

·         Von der frühzeitigen Unterrichtung und der Erörterung nach § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB wird nach § 13 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 abgesehen.

·         Die Verwaltung wird beauftragt, den sich aus der Anlage 1 ergebenden Entwurf der Satzung zur 3. vereinfachten Änderung des Bebauungsplanes „Am Erbbrinksweg“ der Gemeinde Börßum, Ortsteil Seinstedt sowie die dazu gehörende Begründung nach § 3 Abs. 2 BauGB für die Dauer eines Monats öffentlich auszulegen sowie die nach § 4 Abs. 2 BauGB erforderliche Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereich durch die Planungen berührt werden kann, durchzuführen.

 

 


Frau stellvertretende Gemeindedirektorin Scholtysik erläutert ausführlich die Verwaltungsvorlage.

 

Ohne eine Aussprache fasst der Rat der Gemeinde Börßum folgende einstimmige Beschlüsse: