·         Das Verfahren zur Aufhebung des Bebauungsplanes „Teilorts-zugleich Aufbauplan der Gemeinde Achim“ wird nach § 2 Abs. 1 BauGB i. V. m. § 1 Abs. 8 BauGB förmlich eingeleitet.

·         Der sich aus der Anlage 2 ergebende Entwurf der Aufhebungssatzung sowie die dazu gehörende Begründung werden gebilligt.

·         Von der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 wird gem.    § 3 Abs. 1 Satz 3 abgesehen.

·         Die frühzeitige Beteiligung der Behörden und Träger öffentlicher Belange gem. § 4. Abs. 1 Baugesetzbuch ist durchzuführen.

 

 

 


Frau stellvertretene Gemeindedirektorin Scholtysik erläutert ausführlich die Veraltungsvorlage.

 

Ohne eine Aussprache fasst der Rat der Gemeinde Börßum folgende einstimmigen Beschlüsse: