·
Das Verfahren zur Aufhebung des
Bebauungsplanes „Teilorts-zugleich
Aufbauplan der Gemeinde Achim“ wird
nach § 2 Abs. 1 BauGB i. V. m. § 1 Abs. 8 BauGB förmlich eingeleitet.
·
Der sich aus der Anlage 2 ergebende Entwurf
der Aufhebungssatzung sowie die dazu gehörende Begründung werden gebilligt.
·
Von der
frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 wird gem. § 3 Abs. 1 Satz 3 abgesehen.
·
Die
frühzeitige Beteiligung der Behörden und Träger öffentlicher Belange gem. § 4.
Abs. 1 Baugesetzbuch ist durchzuführen.
Frau stellvertretene Gemeindedirektorin Scholtysik erläutert ausführlich die Veraltungsvorlage.
Ohne eine Aussprache fasst der Rat der Gemeinde Börßum folgende einstimmigen Beschlüsse: