Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 8, Enthaltungen: 2

 

·        Das Amt des Ortsjugendpflegers wird rückwirkend ab dem 01.10.2015 an Herrn Cedric Reiner, Achimer Straße 3A, Börßum OT Achim, übertragen.

·        Herrn Cedric Reiner, Achim, wird für seine Tätigkeit als ehrenamtlicher Ortsjugendpfleger eine vorübergehende monatliche Aufwandsentschädigung in Höhe von 100,00 € gewährt.

 

 


Ratsherr Jerchel erläutert die Drucksachen-Nr.: XVII/186/2015.

Weiter teilt Herr Jerchel mit, dass die Aufwandsentschädigung in Höhe von € 100,00 der bisherigen Ortsjugendpflegerin mit ihren Fahrtkosten zu begründen war. Lt. der Satzung über die Gewährung von Aufwands-, Verdienstausfall und Auslagenentschädigung der Gemeinde Börßum  ist eine Entschädigung von € 35,00/Monat zu entrichten. Er schlägt eine Aufwandsentschädigung in Höhe von € 50,00 vor.

 

Herr Bürgermeister K. Bötel erklärt, dass der Verwaltungsausschuss auch vorgeschlagen hat, dem zukünftigen Ortsjugendpfleger eine monatliche Entschädigung von 50,00 € zu zahlen.

 

Ratsherr Ganzauer erklärt, dass er die Verwaltungsvorlage unterstützt. Wenn man nach einiger Zeit feststellt, dass die Entschädigung in der Höhe von 100,00 € nicht gerechtfertigt ist, kann diese gekürzt werden.

 

Ratsherr Wessel teilt mit, dass die 100,00 € als „Übergangsgeld“ gezahlt werden sollten. In der nächsten Sitzung des Ausschusses für Jugend, Kultur, Sport und Soziales der Gemeinde Börßum hat Herr Reiner Gelegenheit sich vorzustellen, der Ausschuss kann danach eine Empfehlung über die Höhe der Aufwandsentschädigung an den Rat der Gemeinde Börßum abgeben.

Nach einer lebhaften Diskussion fasst der Rat der Gemeinde Börßum bei 8 Ja-Stimmen und 2 Enthaltungen folgende Beschlüsse: