Ohne weitere Aussprache empfiehlt der Eigenbetrieb Wasserversorgung einstimmig, dass der Rat der Samtgemeinde Oderwald wird gebeten, folgende Beschlüsse zu fassen:

·         Der Jahresabschluss und der Lagebericht für das Geschäftsjahr 2014 für den Eigenbetrieb Wasserversorgung der Samtgemeinde Oderwald wird festgestellt.

·         Gemäß § 30 der Verordnung über Eigenbetriebe und andere prüfungswichtige Einrichtungen (Eigenbetriebsverordnung) wird der Betriebsleitung die Entlastung erteilt.

·         Das Jahresergebnis 2014 in Höhe von 12.717,08 € ist auf neue Rechnung vorzutragen.