Herr Biehl berichtet, dass

 

3.1     die Samtgemeinde per E-Mail das Schreiben der obersten Landesplanungsbehörde zur Einleitung des Beteiligungsverfahrens zum geänderten Entwurf einer Änderung und Ergänzung des Landesraumordnungsprogramms erhalten hat. Bis zum 06.01.2016 gibt es die Möglichkeit zum Änderungsentwurf LROP Stellung zu nehmen. Der Entwurf 2015 einschließlich Begründung, ergänztem Umweltbericht und weiteren Unterlagen sind seit dem 25.11.2015 auf der Internetseite des Nds. Ministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz www.LROP-online.de bereitgestellt. Der Niedersächsische Städte- und Gemeindebund hat hierzu eine Bewertung des Entwurfs vorgenommen. Es sind einige Bedenken und Anregungen insbesondere des Nds. Städte- und Gemeindebundes berücksichtigt worden. Das Anschreiben und die Stellungnahme des Nds. Städte- und Gemeindebundes werden der Niederschrift beigefügt.

 

Herr Polzin berichtet, dass

 

3.2     die Sanierung des Anbaues am Dorfgemeinschaftshaus nach dem Feuchtigkeitsschaden fasst beendet ist. Der Fußboden wurde jetzt mit Verbundsteinen verlegt. Die bisherigen Fußbodenplatten haben sich nicht bewährt.

 

3.3     das gemeindeeigene Wohnhaus Schulstraße 12 jetzt mit einer Flüchtlingsfamilie bewohnt ist.

 

3.4     das Haus der Begegnung der kath. Kirchengemeinde nicht wie geplant mit 18 Jugendlichen bewohnt wird. Der Landkreis Wolfenbüttel hat mitgeteilt, dass von den 18 Jugendlichen, die in Wolfenbüttel angekommen sind, nur 1 Jugendlicher in Wolfenbüttel geblieben ist. Die anderen Jugendlichen sind weitergereist. Die Kirchengemeinde plant jetzt das Gebäude an die Samtgemeinde zu vermieten. Hierzu findet am kommenden Dienstag ein Gespräch statt.

 

3.5     der Parkplatz „Am Förstergarten“ bisher noch nicht neu asphaltiert wurde. Der Parkplatz diente bei der Baumaßnahme „Am Förstergarten“ als Lagerplatz für die bauausführenden Firmen. Nach einem Gespräch mit den Firmen und der Samtgemeinde verbleiben bei der Gemeinde Dorstadt 20 % der Kosten für die Asphaltierung.

 

3.6     die Gebührenordnung für das Dorfgemeinschaftshaus anzupassen ist. In der letzten Zeit wurde vermehrt die Halle nur Teilzeit vermietet. In der Gebührenordnung ist dieser Modus nicht vorgesehen. Dort werden die Räume ganztägig vermietet.

 

Herr D. Voß schlägt vor, die Anmietung bis 4 Stunden/Tag mit aufzunehmen. Die Gebühr soll 50% der Ganztagsmiete betragen. Einvernehmlich soll der Vorschlag von Herr D. Voß in die Gebührenordnung aufgenommen werden. Die Änderung der Gebührenordnung wird auf die Tagesordnung der nächsten Ratssitzung gesetzt.

 

3.7     der Gemeindearbeiter zurzeit mit Laubentfernung und Reinigung der Straßeneinläufe beschäftigt ist.

 

3.8     der Belegungsplan des Dorfgemeinschaftshauses überarbeitet werden muss. Hierzu soll Anfang des Jahres 2016 ein Gespräch mit den örtlichen Vereinen stattfinden.

 

Herr Beck trägt vor, dass für die Beteiligung der Vereine an den Bewirtschaftungskosten des Dorfgemeinschaftshauses der Belegungsplan des VfR Dorstadt fehlt. Herr Polzin wird diese Angelegenheit mit dem VfR klären.