Herr Bürgermeister berichtet, dass der Rat der Gemeinde Dorstadt über die Erweiterung des Baugebietes schon einmal beraten hat. Die Beratung erfolgte im Zuge der Aufstellung des Dorferneuerungsprogramms für Dorstadt. Da der damalige Grundstückseigentümer nicht gewillt war, seine Ländereien für die Erweiterung des Baugebietes abzugeben, hat der Rat diese Angelegenheit dann nicht weiter verfolgt. Nun ist der jetzige Grundstückseigentümer bereit, ein solches Baugebiet auf seinem Grundstück auszuweisen. Für die Erstellung eines Bebauungsplanes ist mit Kosten in Höhe von rd. 18.000,00 € zu rechnen. Eine Änderung des Flächennutzungsplanes der Samtgemeinde Oderwald ist nicht nötig, da in der 2. und 4. Änderung die vorgesehene Fläche mit überplant wurde. Einen Auszug aus dem Flächennutzungsplan liegt vor.

 

Herr Beck fragt an, ob es einen Investor gibt, der dann die Kosten für die Bauleitplanung übernehmen könnte. Warum soll die Gemeinde in Vorleistung gehen, wenn sie nicht Grundstückseigentümer ist.

 

Herr D. Voß trägt vor, dass die Gemeinde sich das nicht leisten kann. Da sieht er den Grundstückseigentümer in der Pflicht.

 

Herr Biehl berichtet, dass die Gemeinde die Planungshoheit besitzt. Die Kosten für die Bauleitplanung trägt eigentlich der Verursacher. Die Gemeinde kann über einen städtebaulichen Vertrag die Kosten auf einen Dritten abwälzen.

 

Herr Beck hält es für bedenklich, wenn die Gemeinde für die Überplanung eines nicht gemeindlichen Grundstückes die Kosten der Bauleitplanung übernimmt. Als ersten Schritt sollte ein Interessent bzw. Investor gesucht werden.

 

Herr Polzin bittet zuerst zu entscheiden, ob der Gemeinderat gewillt ist, ein neues Baugebiet auszuweisen.

 

Für Frau Beitz stellt sich die Frage, ob die Nachfrage nach Bauplätzen in Dorstadt vorhanden ist.

 

Herr Küchler findet grundsätzlich die Ausweisung eines Baugebietes gut. Er ist davon überzeugt, dass es gute Chancen gibt, Interessenten zu finden. Der Attraktivität des Dorfes könnte dadurch deutlich gesteigert werden. Grundsätzlich ist Herr Küchler für eine Baugebietsausweisung.

 

Frau Scheffler befürwortet diesen „Lückenschluss“. Dadurch wächst das Dorf weiter zusammen und die Einwohnerzahl wird steigen. Sie unterstützt die Aussage von Herrn Beck, dass die Gemeinde nicht in Vorleistung treten darf. Es wäre Sinnvoll einen Inverstor zu finden.

 

Herr Polzin stellt fest, dass es genug Bauwillige gibt. Ihm wurde bestätigt, dass in Schladen und Heiningen eine erhöhte Nachfrage existiert. Die Baupreise und Zinsen sind niedrig. Man kann davon ausgehen, dass bei dieser Miet- und Wohnbauentwicklung der Wunsch nach einem eigenen Haus da ist. Herr Polzin hat keine Bedenken, die Bauplätze in dem Baugebiet zu verkaufen. Die Zweiteilung des Dorfes wird durch dieses Baugebiet aufgehoben. Es müssen Gespräche mit dem Grundstücksbesitzer geführt werden.

 

Herr von Löbbecke berichtet, dass es der Wunsch vieler Bürger ist, diesen Lückenschluss zu vollziehen. Dieses wurde von seinem Vater, als damaliger Eigentümer, nicht gewünscht. Herr von Löbbecke, als derzeitiger Grundstückseigentümer, hätte jetzt gegen eine Bebauungsplanausweisung nichts dagegen. Ein Zusammenschluss von Eigentümer und Investor könnte er sich vorstellen. Die Ausweisung eines Wohngebietes und eines Gewerbegebietes wäre ideal.

 

Über den Aufstellungsbeschluss soll in der nächsten Ratssitzung beraten werden.