Ohne weitere Aussprache fasst der Rat der Gemeinde Dorstadt einstimmig folgenden Beschluss:

  • Die als Anlage beigefügte 1. Nachtragshaushaltsatzung 2015 wird gemäß § 115 NKomVG erlassen.

 


Herr Biehl führt aus, dass mit dem 1. Nachtragshaushaltsplan 2015 die Anpassung an die schon jetzt vorhersehbare weitere Haushaltswirtschaft vollzogen wird. Die Notwenigkeit zur Aufstellung des Nachtragshaushaltes ergibt sich aus der nicht möglichen Durchführung der veranschlagten Baumaßnahmen für Straßenbau sowie zur Erneuerung des Vorplatzes am Dorfgemeinschaftshaus. Die zur Finanzierung der Maßnahmen veranschlagten Kreditmittel sind daher nicht mehr erforderlich. Gleichzeitig wurden die bisher geleisteten über- und außerplanmäßigen Aufwendungen in verschiedenen Produkten haushaltsrechtlich veranschlagt. Das Jahresergebnis verbessert sich um € 13.800,00. Es verbleibt ein geplantes Jahresdefizit in Höhe von € 40.400,00.

 

Die Veränderungen bei den Investitionsvorhaben entstehen aufgrund der Ablehnung von Fördermitteln. Damit verbunden ist eine Reduzierung des Kreditbedarfes auf jetzt insgesamt € 14.100,00 für die verbleibenden Investitionsmaßnahmen.