Ohne weitere Aussprache fasst
der Rat der Gemeinde Dorstadt einstimmig folgenden Beschluss:
- Die als Anlage beigefügte
1. Nachtragshaushaltsatzung 2015 wird gemäß § 115 NKomVG
erlassen.
Herr Biehl führt aus, dass mit dem 1.
Nachtragshaushaltsplan 2015 die Anpassung an die schon jetzt vorhersehbare
weitere Haushaltswirtschaft vollzogen wird. Die Notwenigkeit zur Aufstellung
des Nachtragshaushaltes ergibt sich aus der nicht möglichen Durchführung der
veranschlagten Baumaßnahmen für Straßenbau sowie zur Erneuerung des Vorplatzes
am Dorfgemeinschaftshaus. Die zur Finanzierung der Maßnahmen veranschlagten
Kreditmittel sind daher nicht mehr erforderlich. Gleichzeitig wurden die bisher
geleisteten über- und außerplanmäßigen Aufwendungen in verschiedenen Produkten
haushaltsrechtlich veranschlagt. Das Jahresergebnis verbessert sich um €
13.800,00. Es verbleibt ein geplantes Jahresdefizit in Höhe von
€ 40.400,00.
Die Veränderungen bei den Investitionsvorhaben entstehen aufgrund der
Ablehnung von Fördermitteln. Damit verbunden ist eine Reduzierung des
Kreditbedarfes auf jetzt insgesamt € 14.100,00 für die verbleibenden
Investitionsmaßnahmen.