Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 8, Nein: 0, Enthaltungen: 1

Nach kurzer Diskussion fasst der Rat der Gemeinde Dorstadt bei 1 Enthaltung einstimmig folgenden Beschluss:

·         Aufgrund § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) beschließt der Rat der Gemeinde Dorstadt die Aufstellung des Bebauungsplanes „Waldblick Nord“ in Dorstadt.


Herr Polzin berichtet, dass beabsichtigt wird, ein Baugebiet nördlich der Gemeindestraße „Waldblick“ (zwischen Oderblick und Alter Holzweg) auszuweisen. Auf den beigefügten Lageplänen sind die Flächen als „W“ (rot markiert) und „MD“ gekennzeichnet. Nach § 2 Abs. 1 Satz 1 Baugesetzbuch (BauGB) sind Bebauungspläne in eigener Verantwortung von der Gemeinde aufzustellen.

 

Herr Biehl hat als Tischvorlage einen groben Entwurf des Bebauungsplangebietes vorgelegt.

 

Herr Beck trägt vor, dass er die Ausweisung des Bebauungsplanes befürwortet. Bei den noch zu führenden Gesprächen mit dem Eigentümer/Bauträger/Investor muss klar gesagt werden, dass ein finanzielles Risiko für die Gemeinde ausgeschlossen bleibt. Als negatives Beispiel nennt er die Abwicklung des Baugebietes „Alter Holzweg“. Trotz der Erschließung und Vermarktung durch einen Bauträger musste die Gemeinde eine nicht geringe Finanzierungslücke übernehmen.

 

Das erste Sondierungsgespräch mit dem Grundstückseigentümer soll Mitte Januar 2016 stattfinden.