Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 7, Nein: 5

 

·         Die Aufwandsentschädigung für den Ortsjugendpfleger der Gemeinde Börßum beträgt ab dem 01.01.2016 50,00 €/Monat.

 

 


Ratsherr Jerchel erläutert die Sachlage.

 

Ratsherr Hauenschild gibt bekannt, dass die CDU/UWG-Fraktionen  in ihrer letzten Sitzung nochmals über die Aufwandsentschädigung beraten haben und eine Entschädigung in Höhe von € 50,00/Monat als ausreichend empfinden.

Der Verwaltungsausschuss hat in seiner vorangegangenen Sitzung keine Beschlussempfehlung an den Rat der Gemeinde Börßum abgegeben.

 

Ratsherr Wessel erklärt, dass man seinerzeit froh war, dass die Jugendarbeit wieder aufgegriffen wurde. Leider kann die bisherige Ortsjugendpflegerin ihr Amt nicht mehr ausüben. Glücklicherweise hat sich in Cedric Reiner jemand gefunden, der diese Arbeit weiterführen möchte.

Die SPD-Fraktion empfindet das als sehr positiv und möchte eine Aufwandsentschädigung in Höhe von € 75,00 / Monat festlegen. Die Arbeit sollte honoriert werden, wenn qualitative Jugendarbeit angeboten wird.

 

Nach einer kurzen Aussprache appelliert Ratsherr Ganzauer an die Ratsmitglieder die Aufwandsentschädigung in Höhe von € 75,00 / Monat festzulegen, da dieses auch schon im Ausschuss für Jugend, Kultur, Sport und Soziales der Gemeinde Börßum als Ergebnis feststand.

 

Nach einer weiteren lebhaften Diskussion stellt Ratsherr Ganzauer den Antrag die Aufwandsentschädigung in Höhe von € 75,00/Monat festzulegen, so wie der Ausschuss für Jugend, Kultur, Sport und Soziales der Gemeinde Börßum auf seiner Sitzung am 24.11.2015 empfohlen hat.

 

Bei 5 Ja-Stimmen, 1 Enthaltung und 6 Nein-Stimmen wird dieser Antrag abgelehnt.

 

Sodann stellt Ratsherr Hauenschild den Antrag die monatliche Aufwandsentschädigung auf € 50,00/Monat festzulegen.

 

Bei 7-Ja-Stimmen und 5-Neinstimmen fasst der Rat der Gemeinde Börßum folgenden Beschluss: