Anfragen nach der Geschäftsordnung liegen nicht vor.

 

Frau Beitz fragt an, ob das Halteverbotsschild vor dem Grundstück Alte Dorfstraße 14, dass bei der letzten Baumaßnahme durch die bauausführende Firma versetzt wurde, nicht wieder an den ursprünglichen Standort gestellt werden kann. Herr Polzin erwidert, dass das Straßenverkehrsamt zurzeit prüft, ob die Halteverbotsschilder verkehrsbehördlich angeordnet wurden. Sollte dies der Fall sein, können die Standorte der Verkehrsschilder noch einmal überprüft werden. Bei dem Fall, dass es keine verkehrsbehördliche Anordnung gibt, werden die Schilder abgebaut werden müssen.