·         Die Samtgemeinde Oderwald beschließt die Aufstellung der 13. Änderung des Flächennutzungsplanes der Samtgemeinde Oderwald.

·         Gleichzeitig wird die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB und die frühzeitige Unterrichtung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 1 BauGB an dieser Bauleitplanung beschlossen.

 

·         Der Auftrag für die Planung der 13. Änderung des Flächennutzungsplanes der Samtgemeinde Oderwald wird dem Ing.-Büro Kuhn und Partner, Hermann-Blenk-Str. 18, 38108 Braunschweig, erteilt.

 


Ratsherr Wessel erläutert die Verwaltungsvorlage sowie die vorgelegte Ergänzung hierzu.

 

Ohne weitere Aussprache fasst der Rat der Samtgemeinde Oderwald unter Berücksichtigung der vorgetragenen Ergänzungen einstimmig folgenden Beschluss: