Sitzung: 26.04.2016 Verbandsversammlung des Zweckverbandes Kindergarten Oderwald
Beschluss: mehrheitlich beschlossen
Abstimmung: Ja: 3, Nein: 2
Sodann fasst die
Zweckverbandsversammlung bei 3 Ja-Stimmen und zwei Nein-Stimmen folgenden
Beschluss:
Die als Anlage beigefügte 5.
Änderung der Gebührenordnung für den Kindergarten des Zweckverbandes
Kindergarten Oderwald wird mit der Variante 1 (6 prozentige Erhöhung der
Beiträge, gerundet auf volle Euro) der Anlage 1 - Gebührenstaffelung - beschlossen.
Frau Naue erläutert die
Verwaltungsvorlage.
Herr Wessel gibt zum
Ausdruck, dass er mit der vorgeschlagenen Gebührenerhöhung nicht einverstanden
ist. Er begründet dies damit, dass sich weder das Land Niedersachsen noch der
Landkreis Wolfenbüttel an den Mehrkosten, die durch die Tarifeinigungen
zustande kommen, beteiligt und seiner Auffassung nach die Kosten nicht auf die Eltern
abgewälzt werden sollten.
Frau Reimann widerspricht
dieser Auffassung, da die höheren Beschäftigungsentgelte nicht komplett auf die
Eltern umgelegt werden, sondern ein großes Defizit beim Zweckverband
Kindergarten Oderwald verbleibt.
Herr Ahrens hält die
vorgeschlagene Gebührenerhöhung für zu hoch und würde sich eine stärkere
Beteiligung des Landes Niedersachsen und des Landkreises Wolfenbüttel an den
Personalkosten wünschen und sieht diese in der Pflicht. Des weiteren sollte
seines Erachtens nach die Begründungspflicht zur Erhöhung des Betreuungsumfangs
im beitragsfreien Jahr nicht mit in die Gebührenordnung aufgenommen werden.
Herr Polzin gibt zu
Bedenken, dass die Eltern in den vergangenen Jahren bei der Erhöhung der
Gebühren nur die Inflationsrate ausgleichen mussten. Ihre Gehälter waren aber
im gleichen Zeitraum durch gute Tarifabschlüsse höher gestiegen, so dass sie
dadurch prozentual sogar weniger Kindergartengebühren bezahlt haben. Er findet
eine 6 prozentige Gebührenerhöhung angemessen und zumutbar.
Her Lohmann führt aus, dass
von den jährlichen rd. 100.000,00 € Mehrkosten im Personalbereich durch die
vorgeschlagenen Gebührenerhöhungen lediglich rd. 25.000,00 im Jahr von den
Eltern gedeckt werden. Er weist darauf hin, dass es auch eine gesamtgesellschaftliche
Verantwortung gibt und es daher Wunsch der Verwaltung ist, die Gebühren
entsprechend zu erhöhen.
Herr Wessel spricht sich für
die Begründungspflicht zur Erhöhung des Betreuungsumfanges im beitragsfreien
Jahr aus. Er hält jedoch an der Gebührenerhöhung in Höhe von maximal 4 Prozent
fest und befürchtet, dass Eltern ihre Kinder aus Kostengründen nicht in die
Kindertagesstätte schicken könnten, wenn die Gebühren so stark angehoben
werden.
Frau Reimann widerspricht
dieser Aussage und ist der Meinung, dass die Eltern so verantwortungsvoll sind,
ihre Kinder trotzdem in die Kita zu schicken.
Frau Johns hält die
Geschwisterermäßigung beim Mittagessenbeitrag für sinnvoll, um allen Kindern
die Möglichkeit zu geben, am gemeinschaftlichen Mittagessen teilzunehmen.
Darüber hinaus ist sie für eine höhere Gebührenerhöhung.