Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 3, Nein: 2

Sodann fasst die Zweckverbandsversammlung bei 3 Ja-Stimmen und zwei Nein-Stimmen folgenden Beschluss:

 

Die als Anlage beigefügte 5. Änderung der Gebührenordnung für den Kindergarten des Zweckverbandes Kindergarten Oderwald wird mit der Variante 1 (6 prozentige Erhöhung der Beiträge, gerundet auf volle Euro) der Anlage 1 - Gebührenstaffelung -  beschlossen.

 


Frau Naue erläutert die Verwaltungsvorlage.

 

Herr Wessel gibt zum Ausdruck, dass er mit der vorgeschlagenen Gebührenerhöhung nicht einverstanden ist. Er begründet dies damit, dass sich weder das Land Niedersachsen noch der Landkreis Wolfenbüttel an den Mehrkosten, die durch die Tarifeinigungen zustande kommen, beteiligt und seiner Auffassung nach die Kosten nicht auf die Eltern abgewälzt werden sollten.

 

Frau Reimann widerspricht dieser Auffassung, da die höheren Beschäftigungsentgelte nicht komplett auf die Eltern umgelegt werden, sondern ein großes Defizit beim Zweckverband Kindergarten Oderwald verbleibt.

 

Herr Ahrens hält die vorgeschlagene Gebührenerhöhung für zu hoch und würde sich eine stärkere Beteiligung des Landes Niedersachsen und des Landkreises Wolfenbüttel an den Personalkosten wünschen und sieht diese in der Pflicht. Des weiteren sollte seines Erachtens nach die Begründungspflicht zur Erhöhung des Betreuungsumfangs im beitragsfreien Jahr nicht mit in die Gebührenordnung aufgenommen werden.

 

Herr Polzin gibt zu Bedenken, dass die Eltern in den vergangenen Jahren bei der Erhöhung der Gebühren nur die Inflationsrate ausgleichen mussten. Ihre Gehälter waren aber im gleichen Zeitraum durch gute Tarifabschlüsse höher gestiegen, so dass sie dadurch prozentual sogar weniger Kindergartengebühren bezahlt haben. Er findet eine 6 prozentige Gebührenerhöhung angemessen und zumutbar.

 

Her Lohmann führt aus, dass von den jährlichen rd. 100.000,00 € Mehrkosten im Personalbereich durch die vorgeschlagenen Gebührenerhöhungen lediglich rd. 25.000,00 im Jahr von den Eltern gedeckt werden. Er weist darauf hin, dass es auch eine gesamtgesellschaftliche Verantwortung gibt und es daher Wunsch der Verwaltung ist, die Gebühren entsprechend zu erhöhen.

 

Herr Wessel spricht sich für die Begründungspflicht zur Erhöhung des Betreuungsumfanges im beitragsfreien Jahr aus. Er hält jedoch an der Gebührenerhöhung in Höhe von maximal 4 Prozent fest und befürchtet, dass Eltern ihre Kinder aus Kostengründen nicht in die Kindertagesstätte schicken könnten, wenn die Gebühren so stark angehoben werden.

 

Frau Reimann widerspricht dieser Aussage und ist der Meinung, dass die Eltern so verantwortungsvoll sind, ihre Kinder trotzdem in die Kita zu schicken.

 

Frau Johns hält die Geschwisterermäßigung beim Mittagessenbeitrag für sinnvoll, um allen Kindern die Möglichkeit zu geben, am gemeinschaftlichen Mittagessen teilzunehmen. Darüber hinaus ist sie für eine höhere Gebührenerhöhung.