Beschluss: einstimmig beschlossen

·        Aufgrund § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) beschließt der Rat der Gemeinde Börßum die Durchführung der 2. Änderung des Bebauungsplanes „Nördlich des Friedhofsweges“ in Börßum.

·        Der Auftrag für die Erarbeitung der 2. Änderung des Bebauungsplanes „Nördlich des Friedhofsweges“ wird auf Grundlage der HOAI 2013 dem Planungsbüro Warnecke, Wendentorwall 19, 38100 Braunschweig, erteilt.

 


Frau stellv. Gemeindedirektorin Scholtysik erläutert die Verwaltungsvorlage.

 

Nach einer lebhaften Diskussion besteht Einvernehmen unter den Ratsmitgliedern, dass bei einer Änderung des Bebauungsplanes auch die Änderung zum Thema „Regenwasser“ erfolgen sollte. Im „Ursprungsplan“ wurde auf eine Versickerung des Regenwassers hingewiesen. Nunmehr besteht auch die Möglichkeit des Anschlusses an die Regenwasserkanalisation.

 

Sodann fasst der Rat der Gemeinde Börßum folgende einstimmigen Beschlüsse: