Beschluss: einstimmig beschlossen

·         Die Gemeinde Börßum gibt gegenüber dem Finanzamt Wolfenbüttel schriftlich bis zum 31.12.2016 die  Optionserklärung bezogen auf die Neuregelung des § 2b UStG ab. Somit kommt bis zum 01.01.2021 weiterhin die Altregelung in Form des bislang geltenden § 2 Abs. 3 UStG für sämtliche Tätigkeiten und Leistungen zur Anwendung.

 


Herr Gemeindedirektor Lohmann erklärt ausführlich den Sachverhalt.

 

Ohne eine Aussprache fasst der Rat der Gemeinde Börßum folgenden einstimmigen Beschluss: