Sitzung: 22.08.2016 Gemeinderat Börßum
Beschluss: einstimmig beschlossen
·
Die
Gemeinde Börßum gibt gegenüber dem Finanzamt Wolfenbüttel schriftlich bis zum
31.12.2016 die Optionserklärung bezogen
auf die Neuregelung des § 2b UStG ab. Somit kommt bis zum 01.01.2021 weiterhin
die Altregelung in Form des bislang geltenden § 2 Abs. 3 UStG für sämtliche
Tätigkeiten und Leistungen zur Anwendung.
Herr Gemeindedirektor Lohmann erklärt ausführlich den Sachverhalt.
Ohne eine Aussprache fasst der Rat der Gemeinde Börßum folgenden einstimmigen Beschluss: