Ratsfrau Fahlbusch schlägt Ratsfrau Petra Johns als Vorsitzende des X. gewählten Rates der Samtgemeinde Oderwald vor.

 

Gegenvorschläge werden nicht gemacht.

 

Da nur 1 Wahlvorschlag vorliegt wird nach § 67 Satz 1 NKomVG einvernehmlich offen (per Handzeichen) gewählt.

 

Ratsfrau Johns wird bei 1 Enthaltung einstimmig zur Ratsvorsitzenden gewählt.

 

Ratsfrau Johns nimmt die Wahl an und bedankt sich für das entgegengebrachte Vertrauen.

 

Ratsherr Polzin übergibt den Vorsitz an die Vorsitzende Johns.