Herr Samtgemeindebürgermeister Lohmann führt aus, dass sich die Zuteilung bzw. der Zugriff auf die Ausschussvorsitze gemäß § 71 Abs. 8 NKomVG entsprechend den Höchstzahlberechnungen nach d’Hondt vollzieht. Bei der vorgeschlagenen Anzahl von 7 Ausschüssen ergeben sich bei der Zuteilung der Ausschussvorsitze unter Berücksichtigung, dass künftig zwei Fraktionen und 1 Gruppe dem Samtgemeinderat angehören werden, folgende Zugriffsrechte:

 

1. Vorsitz = SPD

2. Vorsitz = CDU

3. Vorsitz = SPD

4. Vorsitz = SPD

5. Vorsitz = CDU

6. Vorsitz = SPD

7. Vorsitz = Bassy/Grüne.

 

Sodann werden die nachfolgenden Ausschüsse wie folgt gebildet: