Sitzung: 02.11.2016 Rat der Samtgemeinde Oderwald
Herr
Samtgemeindebürgermeister Lohmann führt aus, dass sich die Zuteilung bzw. der
Zugriff auf die Ausschussvorsitze gemäß § 71 Abs. 8 NKomVG entsprechend den
Höchstzahlberechnungen nach d’Hondt vollzieht. Bei der vorgeschlagenen Anzahl
von 7 Ausschüssen ergeben sich bei der Zuteilung der Ausschussvorsitze unter
Berücksichtigung, dass künftig zwei Fraktionen und 1 Gruppe dem Samtgemeinderat
angehören werden, folgende Zugriffsrechte:
1.
Vorsitz = SPD
2.
Vorsitz = CDU
3.
Vorsitz = SPD
4.
Vorsitz = SPD
5.
Vorsitz = CDU
6.
Vorsitz = SPD
7. Vorsitz = Bassy/Grüne.
Sodann werden die nachfolgenden
Ausschüsse wie folgt gebildet: