Sitzung: 02.11.2016 Rat der Samtgemeinde Oderwald
Beschluss: mehrheitlich beschlossen
Abstimmung: Ja: 15, Nein: 1, Enthaltungen: 1
Vorlage: SG-X/001/2016
Beschluss:
·
Die anliegende Geschäftsordnung für den Rat sowie die
Ausschüsse der Samtgemeinde Oderwald wird erlassen.
Herr Samtgemeindebürgermeister Lohmann teilt mit, dass nach
§ 69 des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetz (NKomVG) es vorgesehen
ist, dass sich die Vertretung eine Geschäftsordnung gibt, welche insbesondere
Bestimmungen über die Aufrechterhaltung der Ordnung, die Ladung und das
Abstimmungsverfahren enthält.
Die Neufassung der Geschäftsordnung erfolgte größtenteils
nach einem gemeinsamen Muster, welches die Präsidien der gemeindlichen
Spitzenverbände beschlossen haben und den Kommunen durch den Niedersächsischen
Städte- und Gemeindebund (NSGB) mit Rundschreiben vom 24.06.2016 als Orientierungshilfe
zur Verfügung gestellt wurden.
Der übersandte Entwurf enthält in vielen Punkten die
Formulierungen der Geschäftsordnung vom 15.02.2012.
Die wesentlichste Änderung erfolgt in § 1 der
Geschäftsordnung. Diese ist der Tatsache geschuldet, dass mit Beginn dieser
Wahlperiode mit der papierlosen Gremienarbeit begonnen werden soll. Für die
Ratsmitglieder, die nicht an der papierlosen Ratsarbeit teilnehmen möchten bzw.
können, wurde alternativ der Abs. 3 geschaffen. Dieser ermöglicht weiterhin die
Teilnahme an der „herkömmlichen“ Ratsarbeit in Papierform.
Ratsfrau Fahlbusch teilt mit, dass die SPD-Fraktion noch
einige Fragen und Bedenken bezüglich der papierlosen Gremienarbeit hat.
Fraglich ist, wie mit der Ladefrist umzugehen ist, wenn die private Internetverbindung
ausfällt, und somit nicht die Möglichkeit besteht, die Daten abzurufen. Trotz
aller Bedenken hat sich die SPD-Fraktion allerdings vorerst dazu entschieden,
der vorgeschlagenen Änderung der Geschäftsordnung so zuzustimmen. Weiterhin weist
sie darauf hin, dass eine Diskrepanz zwischen § 4 – Sitzungsverlauf und § 17 –
Einwohnerfragestunde – besteht. Lt. vorliegendem Muster ist im regelmäßigen
Sitzungsablauf die 2. Einwohnerfragestunde am Ende der Sitzung nicht
vorgesehen, in § 17 aber aufgeführt.
Herr Samtgemeindebürgermeister Lohmann bedankt sich für den
Hinweis und teilt mit, dass § 4 dementsprechend erweitert wird.
Ratsherr Polzin bittet um Auskunft, wie verfahren wird, wenn
seitens eines Ratsmitgliedes keine Lesebestätigung auf dem Server der
Samtgemeinde Oderwald eingeht.
Hierzu teilt Herr Samtgemeindebürgermeister Lohmann mit,
dass die Mail die schriftliche Form der Einladung ersetzt. Maßgeblich ist hier
die Bereitstellung der Einladung sowie der Vorlagen auf dem
Ratsinformationssystem der Samtgemeinde Oderwald.
Ratsherr Dette führt aus, dass er der vorgelegten
Geschäftsordnung so nicht zustimmen wird. Er macht seinen Unmut über die
digitale Gremienarbeit deutlich und beantragt, nur eine Änderung der §§ 5 und
16 der Geschäftsordnung vorzunehmen.
Des Weiteren führt er aus, dass in der nächsten Sitzung des
Rates der Samtgemeinde Oderwald ein Beschluss über die Einführung der digitalen
Gremienarbeit getroffen werden sollte. Weiterhin sollte bei Einführung dieser
papierlosen Arbeit über die Änderung der Aufwandsentschädigungssatzung
nachgedacht werden, da den Mitgliedern hierdurch Mehrkosten entstehen (Strom-,
Papierkosten etc.).
Herr Samtgemeindebürgermeister Lohmann nimmt zu den
Ausführungen des Ratsherrn Dette kurz Stellung.
Nach kurzer Aussprache fasst der Rat der Samtgemeinde
Oderwald bei 1 Gegenstimmung und 1 Enthaltung folgenden mehrheitlichen