Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 15, Nein: 1, Enthaltungen: 1

Beschluss:

·         Die anliegende Geschäftsordnung für den Rat sowie die Ausschüsse der Samtgemeinde Oderwald wird erlassen.

 


Herr Samtgemeindebürgermeister Lohmann teilt mit, dass nach § 69 des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetz (NKomVG) es vorgesehen ist, dass sich die Vertretung eine Geschäftsordnung gibt, welche insbesondere Bestimmungen über die Aufrechterhaltung der Ordnung, die Ladung und das Abstimmungsverfahren enthält.

 

Die Neufassung der Geschäftsordnung erfolgte größtenteils nach einem gemeinsamen Muster, welches die Präsidien der gemeindlichen Spitzenverbände beschlossen haben und den Kommunen durch den Niedersächsischen Städte- und Gemeindebund (NSGB) mit Rundschreiben vom 24.06.2016 als Orientierungshilfe zur Verfügung gestellt wurden.

 

Der übersandte Entwurf enthält in vielen Punkten die Formulierungen der Geschäftsordnung vom 15.02.2012.

 

Die wesentlichste Änderung erfolgt in § 1 der Geschäftsordnung. Diese ist der Tatsache geschuldet, dass mit Beginn dieser Wahlperiode mit der papierlosen Gremienarbeit begonnen werden soll. Für die Ratsmitglieder, die nicht an der papierlosen Ratsarbeit teilnehmen möchten bzw. können, wurde alternativ der Abs. 3 geschaffen. Dieser ermöglicht weiterhin die Teilnahme an der „herkömmlichen“ Ratsarbeit in Papierform.

 

Ratsfrau Fahlbusch teilt mit, dass die SPD-Fraktion noch einige Fragen und Bedenken bezüglich der papierlosen Gremienarbeit hat. Fraglich ist, wie mit der Ladefrist umzugehen ist, wenn die private Internetverbindung ausfällt, und somit nicht die Möglichkeit besteht, die Daten abzurufen. Trotz aller Bedenken hat sich die SPD-Fraktion allerdings vorerst dazu entschieden, der vorgeschlagenen Änderung der Geschäftsordnung so zuzustimmen. Weiterhin weist sie darauf hin, dass eine Diskrepanz zwischen § 4 – Sitzungsverlauf und § 17 – Einwohnerfragestunde – besteht. Lt. vorliegendem Muster ist im regelmäßigen Sitzungsablauf die 2. Einwohnerfragestunde am Ende der Sitzung nicht vorgesehen, in § 17 aber aufgeführt.

 

Herr Samtgemeindebürgermeister Lohmann bedankt sich für den Hinweis und teilt mit, dass § 4 dementsprechend erweitert wird.

 

Ratsherr Polzin bittet um Auskunft, wie verfahren wird, wenn seitens eines Ratsmitgliedes keine Lesebestätigung auf dem Server der Samtgemeinde Oderwald eingeht.

 

Hierzu teilt Herr Samtgemeindebürgermeister Lohmann mit, dass die Mail die schriftliche Form der Einladung ersetzt. Maßgeblich ist hier die Bereitstellung der Einladung sowie der Vorlagen auf dem Ratsinformationssystem der Samtgemeinde Oderwald.

 

Ratsherr Dette führt aus, dass er der vorgelegten Geschäftsordnung so nicht zustimmen wird. Er macht seinen Unmut über die digitale Gremienarbeit deutlich und beantragt, nur eine Änderung der §§ 5 und 16 der Geschäftsordnung vorzunehmen.

 

Des Weiteren führt er aus, dass in der nächsten Sitzung des Rates der Samtgemeinde Oderwald ein Beschluss über die Einführung der digitalen Gremienarbeit getroffen werden sollte. Weiterhin sollte bei Einführung dieser papierlosen Arbeit über die Änderung der Aufwandsentschädigungssatzung nachgedacht werden, da den Mitgliedern hierdurch Mehrkosten entstehen (Strom-, Papierkosten etc.).

 

Herr Samtgemeindebürgermeister Lohmann nimmt zu den Ausführungen des Ratsherrn Dette kurz Stellung.

 

Nach kurzer Aussprache fasst der Rat der Samtgemeinde Oderwald bei 1 Gegenstimmung und 1 Enthaltung folgenden mehrheitlichen