Herr Bürgermeister Bötel nimmt die Pflichtenbelehrung gemäß § 43 Niedersächsisches Kommunalverfassungsgesetz (NKomVG) vor und verpflichtet durch Handschlag die Ratsmitglieder ihre Aufgaben nach besten Wissen und Gewissen zu erfüllen und die Gesetze zu beachten.