Sitzung: 07.11.2016 Gemeinderat Börßum
Beschluss: einstimmig beschlossen
Herr Gemeindedirektor Lohmann führt aus, dass sich die Zuteilung bzw. der Zugriff auf die Ausschussvorsitze gemäß § 71 Abs. 8 NKomVG entsprechend den Höchstzahlberechnungen nach d’Hondt vollzieht.
Sodann werden folgende Ausschussbesetzungen festgelegt: