Beschluss: einstimmig beschlossen

Herr Gemeindedirektor Lohmann führt aus, dass sich die Zuteilung bzw. der Zugriff auf die Ausschussvorsitze gemäß § 71 Abs. 8 NKomVG entsprechend den Höchstzahlberechnungen nach d’Hondt vollzieht.

 

Sodann werden folgende Ausschussbesetzungen festgelegt: