Herr Bürgermeister Niebuhr verpflichtet per Handschlag die neu- und wiedergewählten Mitglieder des Rates der Gemeinde Heiningen nach § 60 NKomVG. Er weist er auf die Pflichten nach den §§ 40 – 42 NKomVG hin. Hierzu überreicht er allen anwesenden Mitgliedern einen Auszug der entsprechenden Gesetztestexte.