Herr Bürgermeister Kokon nimmt die Pflichtenbelehrung gem. § 43 Niedersächsisches Kommunalverfassungsgesetz (NKomVG ) vor und verweist auf die §§ 40, 41 und 42 NKomVG. Er verpflichtet die Ratsmitglieder gem. § 60 NKomVG, ihre Aufgaben nach bestem Wissen und Gewissen unparteiisch wahrzunehmen und die Gesetze zu beachten.