Sitzung: 08.11.2016 Gemeinderat Ohrum
Herr Bürgermeister Kokon nimmt die Pflichtenbelehrung gem. § 43
Niedersächsisches Kommunalverfassungsgesetz (NKomVG ) vor und verweist auf die §§
40, 41 und 42 NKomVG. Er verpflichtet die Ratsmitglieder gem. § 60 NKomVG, ihre
Aufgaben nach bestem Wissen und Gewissen unparteiisch wahrzunehmen und die
Gesetze zu beachten.