Herr Kosel berichtet, dass

 

3.1          mit der Neuregelung des § 2b Umsatzsteuergesetz nun auch die wirtschaftlichen Leistungen einer Kommune umsatzsteuerpflichtig werden können. Das Gesetz ist per 01.01.2016 in Kraft getreten. Bis zum 31.12.2016 können die Kommunen eine Optionsreglung zur weiteren Anwendung der bisherigen Rechtlage bis längstens zum 31.12.2020 beantragen.

 

            Herr Kosel weist auf die Kleinunternehmergrenze hin und regt an, die

Optionsmöglichkeit bis 31.12.2020 zu beantragen. So verfahren aktuell alle Mitgliedgemeinden der Samtgemeinde Oderwald zumal auch die angekündigten Leitlinien zur Umsetzung der neuen Rechtslage noch nicht erlassen sind. Eine jahresbezogene Änderung der Optionsmöglichkeit ist in diesem Zeitraum durchaus gegeben, für den Fall, dass eine vorteilhafte Anwendung der neuen Umsatzsteuerregelung erkennbar wird.

 

            Die Ratsmitglieder stimmen einvernehmlich dieser Vorgehensweise zu.

 

3.2          am 19.10.2016 die Verkehrsschau in Ohrum stattgefunden hat. Er weist auf die Protokollausführen zum Grasweg-verkehrsberuhigter Bereich- und zur Bushaltestelle im Schmiedeweg –Haltepunkt für Fahrten im freigestellten Schülerverkehr- hin.