Sitzung: 14.11.2016 Gemeinderat Ohrum
Herr Kosel berichtet, dass
3.1 mit der Neuregelung des § 2b
Umsatzsteuergesetz nun auch die wirtschaftlichen Leistungen einer Kommune
umsatzsteuerpflichtig werden können. Das Gesetz ist per 01.01.2016 in Kraft
getreten. Bis zum 31.12.2016 können die Kommunen eine Optionsreglung zur
weiteren Anwendung der bisherigen Rechtlage bis längstens zum 31.12.2020
beantragen.
Herr Kosel weist auf die Kleinunternehmergrenze hin und regt an, die
Optionsmöglichkeit bis 31.12.2020 zu
beantragen. So verfahren aktuell alle Mitgliedgemeinden der Samtgemeinde
Oderwald zumal auch die angekündigten Leitlinien zur Umsetzung der neuen
Rechtslage noch nicht erlassen sind. Eine jahresbezogene Änderung der
Optionsmöglichkeit ist in diesem Zeitraum durchaus gegeben, für den Fall, dass
eine vorteilhafte Anwendung der neuen Umsatzsteuerregelung erkennbar wird.
Die Ratsmitglieder stimmen einvernehmlich dieser Vorgehensweise zu.
3.2 am 19.10.2016 die Verkehrsschau in Ohrum stattgefunden hat. Er weist auf die Protokollausführen zum Grasweg-verkehrsberuhigter Bereich- und zur Bushaltestelle im Schmiedeweg –Haltepunkt für Fahrten im freigestellten Schülerverkehr- hin.