Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 9, Nein: 8, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Beschluss:

·         Der vorgelegten 4. Satzung zur Änderung der Wasserabgabensatzung vom 12.12.2007 wird zugestimmt.

 


Ratsherr Dette führt aus, dass der Rat der Samtgemeinde Oderwald in seiner Sitzung am 19.10.2016 der Gebührenkalkulation 2017/2018 zugestimmt und die Höhe der monatlichen Grundgebühren zum 01.01.2017 neu festgesetzt hat.

 

Demzufolge muss die Satzung über die Erhebung von Beiträgen und Gebühren für die öffentliche Wasserversorgung der Samtgemeinde Oderwald (Wasserabgabensatzung) vom 12.12.2007 wie folgt geändert werden:

 

§15

Gebührensatz

 

(1)   Die Grundgebühr beträgt für jeden Hausanschluss bei einer Nenngröße des Wassermessers

 

1.    Q3 4 (vorher Qn 2,5)                                            3,50 €/Monat

2.    Q3 10 (vorher Qn 6)                                             7,00 €/Monat

3.    Q3 16 (vorher Qn 10)                                         10,40 €/Monat

 

Aus diesem Grund ist die 4. Satzung zur Änderung der Wasserabgabensatzung der Samtgemeinde Oderwald vom 12.12.2007 zu erlassen.

 

Der Satzungsentwurf wurde der Verwaltungsvorlage als Anlage beigefügt.

 

Ratsherr Plumeyer teilt mit, dass die CDU-Fraktion dem Beschlussvorschlag nicht zustimmen wird, da diese hierfür keinen Bedarf sieht.

 

Ratsfrau Fahlbusch merkt an, dass es hierbei nur um die formale Umsetzung des Beschlusses vom 19.10.2016 geht.

 

Ratherr Bassy führt aus, dass seine Gruppe ebenfalls gegen den Beschlussvorschlag stimmen wird, da die Erhöhung der Grundgebühr als nicht angemessen gesehen wird.

 

Sodann ergeht bei 9 Ja-Stimmen und 8 Gegenstimmen nachfolgender mehrheitlicher