Sitzung: 14.12.2016 Rat der Samtgemeinde Oderwald
Beschluss: mehrheitlich beschlossen
Abstimmung: Ja: 14, Nein: 3, Enthaltungen: 0, Befangen: 0
Vorlage: SG-X/004/2016
Beschluss:
·
Der
vorgelegten 6. Satzung zur Änderung der Abwasserbeseitigungsabgabensatzung vom
12.12.2007 wird zugestimmt.
Ratsherr Polzin führt aus, dass
der Rat der Samtgemeinde Oderwald in seiner Sitzung am 19.10.2016 der Gebührenkalkulation
2017/2018 zugestimmt und die Höhe der monatlichen Grundgebühren zum 01.01.2017
neu festgesetzt hat.
Demzufolge muss die Satzung über die Erhebung der Abgaben für
die Abwasserbeseitigung der Samtgemeinde Oderwald
(Abwasserbeseitigungsabgabensatzung) vom 12.12.2007 wie folgt geändert werden:
§15
Gebührensatz
(1)
Die
Grundgebühr beträgt für jeden Hausanschluss bei einer Nenngröße des
Wassermessers
1. Q3
4 (vorher Qn 2,5) 3,90
€/Monat
2. Q3
10 (vorher Qn 6) 7,80
€/Monat
3. Q3 16 (vorher Qn 10) 11,70 €/Monat
Aus diesem Grund ist die 6. Satzung zur Änderung der Abwasserbeseitigungsabgabensatzung der Samtgemeinde Oderwald vom 12.12.2007 zu erlassen.
Nach kurzer Aussprache fasst der Rat der Samtgemeinde Oderwald bei 3 Gegenstimmen nachfolgenden mehrheitlichen