Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 14, Nein: 3, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Beschluss:

·         Der vorgelegten 6. Satzung zur Änderung der Abwasserbeseitigungsabgabensatzung vom 12.12.2007 wird zugestimmt.

 


Ratsherr Polzin führt aus, dass der Rat der Samtgemeinde Oderwald in seiner Sitzung am 19.10.2016 der Gebührenkalkulation 2017/2018 zugestimmt und die Höhe der monatlichen Grundgebühren zum 01.01.2017 neu festgesetzt hat.

 

Demzufolge muss die Satzung über die Erhebung der Abgaben für die Abwasserbeseitigung der Samtgemeinde Oderwald (Abwasserbeseitigungsabgabensatzung) vom 12.12.2007 wie folgt geändert werden:

 

§15

Gebührensatz

 

(1)    Die Grundgebühr beträgt für jeden Hausanschluss bei einer Nenngröße des Wassermessers

 

1.    Q3 4 (vorher Qn 2,5)                          3,90 €/Monat

2.    Q3 10 (vorher Qn 6)                           7,80 €/Monat

3.    Q3 16 (vorher Qn 10)                       11,70 €/Monat

 

Aus diesem Grund ist die 6. Satzung zur Änderung der Abwasserbeseitigungsabgabensatzung der Samtgemeinde Oderwald vom 12.12.2007 zu erlassen.

 

Nach kurzer Aussprache fasst der Rat der Samtgemeinde Oderwald bei 3 Gegenstimmen nachfolgenden mehrheitlichen