Beschluss: einstimmig beschlossen

Der Rat der Gemeinde Flöthe fasst einstimmig folgenden Beschluss:

  • Die vorliegende Haushaltsatzung 2017 incl. Stellenplan 2017 wird                 unter Berücksichtigung der vorgenannten Änderungen erlassen.

 

 


Herr Kosel stellt ausführlich die Haushaltsplanung 2017 vor. Er geht insbesondere auf das Defizit im Ergebnishaushalt mit insgesamt € 108.200, die Haushaltsstruktur (4 Teilhaushalte mit insgesamt 22 Produkten) und die Eckdaten im Ertrags- und Aufwandsbereich ein. Die gestiegenen Sach- und Dienstleistung sind überwiegend in 3 Maßnahmen (Straßensanierungsleistung in Groß Flöthe, Optimierung der Straßenbeleuchtung in Klein Flöthe und einer möglichen Bebauungsplanung) begründet.

 

Die Aufstellung eines Haushaltssicherungskonzeptes ist unter Berücksichtigung der vorläufigen Rechnungsergebnisse 2012 bis 2015 in Bezug auf § 110 Abs. 5 nicht erforderlich.

 

Herr Kosel weist auf die Investitionsvorhaben 2017 hin, die nur mit einer Kreditveranschlagung in Höhe von € 150.000,00 finanzierbar sind. Der Investitionsschwerpunkt liegt beim Ausbau der Nebenanlagen in der Ortsdurchfahrt Klein Flöthe. Die Gesamtplanung hierfür wird der Tiefbaubetrieb des Landkreises Wolfenbüttel übernehmen. Aufgrund der aktuell eingegangenen Kostenschätzung  und in Bezug auf die Förderfähigkeit der Maßnahme mit Zuwendungsmitteln aus dem Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz (GVfG-Mittel) müssen die Ansätze dieser Produktsachkonten wie folgt geändert werden:

 

PSK 54110.681100                           von bisher 0 € auf jetzt € 115.000.

PSK 54110.787200                           von bisher 210.000 € auf jetzt € 315.000.

 

Die Kreditveranschlagung muss nicht geändert werden.

 

Herr Kosel geht auf den Stellenplan 2017 und die Haushaltsvermerke (Deckungsringe als Budget) ein.

 

Der Haushalt 2017 stellt sich unter Berücksichtigung der Änderungen wie folgt dar:

 

im Ergebnishaushalt mit dem jeweiligen Gesamtbetrag

1.1 der ordentlichen Erträge auf                                                      Euro       922.200,00   

1.2 der ordentlichen Aufwendungen auf                                          Euro  1.030.400,00

1.3 der außerordentlichen Erträge auf                                             Euro                  0,00   

1.4 der außerordentlichen Aufwendungen auf                                 Euro                  0,00

 

 

im Finanzhaushalt mit dem jeweiligen Gesamtbetrag

2.1 der Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit Euro     844.500,00

2.2 der Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit Euro   906.300,00

2.3 der Einzahlungen für Investitionstätigkeit                                 Euro     115.000,00

2.4 der Auszahlungen für Investitionstätigkeit                                Euro     547.500,00

2.5 der Einzahlungen für Finanzierungstätigkeit                              Euro     150.000,00

2.6 der Auszahlungen für Finanzierungstätigkeit                 Euro       27.800,00

 

Ratsfrau Reimann bittet um Auskunft zu den  Grunderwerbskosten im Zusammenhang mit dem geplanten Flächentausch und über die Belastung einer Kreditaufnahme bezogen auf die finanzielle Leistungsfähigkeit der Gemeinde.

 

Herr Kosel beantwortet die Fragen.