Der Rat der Gemeinde Flöthe fasst einstimmig folgenden Beschluss:
- Die vorliegende Haushaltsatzung 2017 incl.
Stellenplan 2017 wird
unter Berücksichtigung der vorgenannten Änderungen erlassen.
Herr Kosel stellt ausführlich die
Haushaltsplanung 2017 vor. Er geht insbesondere auf das Defizit im
Ergebnishaushalt mit insgesamt € 108.200, die Haushaltsstruktur (4
Teilhaushalte mit insgesamt 22 Produkten) und die Eckdaten im Ertrags- und
Aufwandsbereich ein. Die gestiegenen Sach- und Dienstleistung sind überwiegend
in 3 Maßnahmen (Straßensanierungsleistung in Groß Flöthe, Optimierung der
Straßenbeleuchtung in Klein Flöthe und einer möglichen Bebauungsplanung)
begründet.
Die Aufstellung eines
Haushaltssicherungskonzeptes ist unter Berücksichtigung der vorläufigen
Rechnungsergebnisse 2012 bis 2015 in Bezug auf § 110 Abs. 5 nicht erforderlich.
Herr Kosel weist auf die
Investitionsvorhaben 2017 hin, die nur mit einer Kreditveranschlagung in Höhe
von € 150.000,00 finanzierbar sind. Der Investitionsschwerpunkt liegt beim
Ausbau der Nebenanlagen in der Ortsdurchfahrt Klein Flöthe. Die Gesamtplanung
hierfür wird der Tiefbaubetrieb des Landkreises Wolfenbüttel übernehmen.
Aufgrund der aktuell eingegangenen Kostenschätzung und in Bezug auf die Förderfähigkeit der
Maßnahme mit Zuwendungsmitteln aus dem Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz
(GVfG-Mittel) müssen die Ansätze dieser Produktsachkonten wie folgt geändert
werden:
PSK 54110.681100 von bisher 0 € auf jetzt € 115.000.
PSK 54110.787200 von bisher 210.000 € auf jetzt € 315.000.
Die Kreditveranschlagung muss nicht geändert
werden.
Herr Kosel geht auf den Stellenplan 2017 und
die Haushaltsvermerke (Deckungsringe als Budget) ein.
Der Haushalt 2017 stellt sich unter Berücksichtigung der Änderungen wie
folgt dar:
im Ergebnishaushalt mit dem
jeweiligen Gesamtbetrag
1.1 der ordentlichen Erträge auf Euro
922.200,00
1.2 der ordentlichen Aufwendungen
auf Euro 1.030.400,00
1.3 der außerordentlichen Erträge
auf Euro
0,00
1.4 der außerordentlichen
Aufwendungen auf Euro
0,00
im Finanzhaushalt mit dem
jeweiligen Gesamtbetrag
2.1 der Einzahlungen aus laufender
Verwaltungstätigkeit Euro 844.500,00
2.2 der Auszahlungen aus laufender
Verwaltungstätigkeit Euro 906.300,00
2.3 der Einzahlungen für
Investitionstätigkeit Euro 115.000,00
2.4 der Auszahlungen für Investitionstätigkeit Euro 547.500,00
2.5 der Einzahlungen für Finanzierungstätigkeit Euro 150.000,00
2.6 der Auszahlungen für Finanzierungstätigkeit Euro 27.800,00
Ratsfrau Reimann bittet um Auskunft zu den Grunderwerbskosten im Zusammenhang mit dem geplanten Flächentausch und über die Belastung einer Kreditaufnahme bezogen auf die finanzielle Leistungsfähigkeit der Gemeinde.
Herr Kosel beantwortet die Fragen.