Beschluss: einstimmig beschlossen

  • Die als Anlage beigefügte 1. Nachtragshaushaltsatzung 2016 wird gem. § 115 NKomVG erlassen.

 

 


Ratsherr Wessel geht ausführlich auf die Verwaltungsvorlage ein und erklärt, dass im Ergebnishaushalt Anpassungen an den laufenden Haushaltsvollzug erfolgten.

Wesentliche Erhöhungen sind im Produkt Gemeindestraßen und im Produkt DGH Bornum zu verzeichnen. Die Verbandsumlage an den Zweckverband Kindergarten Oderwald wurde gem. der Defizitkalkulation für das Jahr 2016 unter Anwendung des bekannten Beteiligungsfaktors für das Abrechnungsjahr 2015 (44 %) ermittelt.

Weiter erklärt Ratsherr Wessel, dass im Finanzhaushalt gleichlautend die laufende Verwaltungstätigkeit angepasst wird.

Änderungen bei Investitionsmaßnahmen sind nur für die erstmalige Herstellung eines Regenwasserkanals in der Schulgasse in Börßum und für die Herstellung eines Jugendraumes im DGH Seinstedt zu verzeichnen, wodurch auch die Kreditveranschlagung entsprechend erhöht werden muss.

Ratsherr Wessel führt aus, dass der Verwaltungsausschuss der Gemeinde Börßum empfohlen hat der 1. Nachtragshaushaltssatzung 2016 zuzustimmen.

 

Ohne eine Aussprache fasst der Rat der Gemeinde Börßum folgenden einstimmigen Beschluss: