Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 6, Nein: 0

Die Verbandsversammlung fasst folgenden einstimmigen Beschluss:

·            Die als Anlage beigefügte 1. Änderung der Zweckverbandsordnung wird beschlossen.

 


Herr Lohmann berichtet, dass die Flüchtlingsunterbringung im Bereich der Samtgemeinde Oderwald aufgrund der vorhandenen Infrastruktur vor allem in der Gemeinde Börßum erfolgt. Aus Solidarität wäre es wünschenswert, wenn das Defizit der Kita-Plätze der Flüchtlingskinder nicht, wie bisher in der Zweckverbandsordnung geregelt, dann nur der Gemeinde Börßum zugeschrieben werden würde, sondern auf alle Mitglieder gleichmäßig verteilt werden würde. Weiterhin führt er aus, dass die zweite Änderung die Abrechnung der Kinder, die in auswärtigen Einrichtungen betreut werden, betrifft. Die Ausgleichszahlungen für diese Kinder sollten bei der Berechnung der Verbandsumlage direkt bei der jeweiligen Gemeinde abgerechnet werden. Diese beiden Änderungen beinhaltet der Entwurf der 1. Änderung der Zweckverbandsordnung

 

Auf die Frage von Herrn Wessel, wie viele Kinder in auswärtigen Einrichtungen untergebracht werden, antwortet Frau Naue, dass dies sehr unterschiedlich ist, es aber im Durchschnitt um die 10 Kinder sind.

 

Herr Polzin fragt an, ob die Betreuung der Flüchtlingskinder kostendeckend erfolgt.

Herr Lohmann erklärt, dass für diese Kinder eine Kostenübernahme der Kita-Gebühren durch den Landkreis Wolfenbüttel erfolgt. Es wird aber lediglich die 1. Gebührenstufe übernommen, was jedoch selbst bei der höchsten Gebührenstufe nicht kostendeckend wäre..