Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 4, Enthaltungen: 1

Sodann empfiehlt der Feuerschutzausschuss bei einer Enthaltung einstimmig, dass der Rat der Samtgemeinde Oderwald gebeten wird,

·         der vorgelegten Genehmigungsplanung vom 20.12.2016 zuzustimmen.

 


Frau Kloda vom Architekturbüro DELTA Bauplanung GmbH erläutert die Planung für den Neubau des Feuerwehrgerätehauses in Klein Flöthe.

 

Herr Ganzauer bedankt sich bei Frau Kloda für die Ausführungen und eröffnet die Aussprache.

 

Ratsherr Wessel stellt fest, dass die vorgestellte Genehmigungsplanung nicht mit dem Beschluss des Samtgemeinderates vom 14.11.2014 übereinstimmt, da ein kompletter 2. Stellplatz dazu gekommen ist. Seines Erachtens ist die Planung für eine Ortsfeuerwehr mit Grundausstattung zu üppig ausgelegt.

 

Ratsherr Bassy hält den 2. Stellplatz für eine sinnvolle Angelegenheit und für eine gute Wegweisung für die Zukunft. Der Rat der Gemeinde Flöthe hat einstimmig beschlossen, die Kosten für den 2. Stellplatz zu übernehmen und die Samtgemeinde damit nicht zu belasten. Die neue Dachvariante ist kostengünstiger und passt sich besser dem Ortsbild an.

 

Ratsherr Rechel führt aus, dass diese Planung für ein Feuerwehrgerätehaus im Bereich der Samtgemeinde Oderwald bisher einmalig ist. Die Planung ist ansprechend und hält sämtliche Vorschriften ein. Die vorgelegte Planung wird von ihm befürwortet.

 

Ratsherr Wessel bittet für die Zukunft über neue Konzepte nachzudenken, da sonst bei anderen Ortsfeuerwehren Begehrlichkeiten geweckt werden könnten. Er stellt fest, dass durch den Beschluss der Gemeinde Flöthe der Grundsatzbeschluss des Rates der Samtgemeinde Oderwald über den Haufen geworfen wurde und kritisiert die Art und Weise der Gemeinde Flöthe in dieser Angelegenheit.

 

Ratsherr Ganzauer teilt mit, dass die SPD-Fraktion die vorgelegte Planung nicht mehr in Frage stellt.

 

Herr Samtgemeindebürgermeister Lohmann führt aus, dass er bereits auf den Jahreshauptversammlungen der Ortsfeuerwehren angekündigt hat, eine Feuerwehrbedarfsplanung zu erstellen. Er stellt fest, dass im Hinblick auf den 2. Stellplatz immer transparent gearbeitet wurde und sich die Samtgemeindeverwaltung und der Samtgemeinderat in Sachen Feuerschutz von den Mitgliedsgemeinden nichts vorschreiben lässt, da der Feuerschutz eine Aufgabe der Samtgemeinde ist.

 

Da keine weiteren Wortmeldungen mehr vorliegen, schließt Herr Ganzauer die Aussprache.