Herr Kosel berichtet, dass

 

3.1          eine Bauvoranfrage für die Umnutzung des Stallgebäudes auf dem Flurstück 2 in der Flur 12, Klein Flöthe (landwirtschaftliche Hofstelle), vorliegt. Geplant ist der Ausbau des Stallgebäudes mit ca. 15 Pferdeboxen zur privaten und gewerblichen Nutzung und der künftige Betrieb einer Reitschule mit entsprechender Außenflächengestaltung. Weiterhin ist vorgesehen, den Dachboden des Stallgebäudes zur Nutzung als Wohnraum auszubauen. Die baulichen Änderungen sind entsprechend der baurechtlichen Bestimmungen für Dorfgebiete innerhalb eines im Zusammenhang bebauten Ortsteiles (§ 34 Abs.1 BauGB) zulässig. Die Erschließung ist vorhanden bzw. gesichert. Die Verwaltung hat keine Bedenken gegen das Vorhaben.

                 

Die Ratsmitglieder sprechen sich einvernehmlich für eine bedenkenlose Stellungnahmen gegenüber der Baugenehmigungsbehörde (Landkreis Wolfenbüttel) aus.