Sitzung: 12.01.2017 Gemeinderat Flöthe
Herr Kosel berichtet, dass
3.1 eine Bauvoranfrage für
die Umnutzung des Stallgebäudes auf dem Flurstück 2 in der Flur 12, Klein Flöthe
(landwirtschaftliche Hofstelle), vorliegt. Geplant ist der Ausbau des
Stallgebäudes mit ca. 15 Pferdeboxen zur privaten und gewerblichen Nutzung und
der künftige Betrieb einer Reitschule mit entsprechender
Außenflächengestaltung. Weiterhin ist vorgesehen, den Dachboden des
Stallgebäudes zur Nutzung als Wohnraum auszubauen. Die baulichen Änderungen
sind entsprechend der baurechtlichen Bestimmungen für Dorfgebiete innerhalb
eines im Zusammenhang bebauten Ortsteiles (§ 34 Abs.1 BauGB) zulässig. Die
Erschließung ist vorhanden bzw. gesichert. Die Verwaltung hat keine Bedenken
gegen das Vorhaben.
Die Ratsmitglieder sprechen
sich einvernehmlich für eine bedenkenlose Stellungnahmen gegenüber der
Baugenehmigungsbehörde (Landkreis Wolfenbüttel) aus.