Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 8

Ohne weitere Aussprache fasst der Rat der Gemeinde Dorstadt einstimmig folgenden Beschluss:

·         Die vorgelegte Hauptsatzung der Gemeinde Dorstadt wird erlassen.

 


Herr Bürgermeister Polzin trägt vor, dass die in der Sitzung des Rates am 09.11.2016 beschlossene Neufassung der Hauptsatzung von der Kommunalaufsicht des Landkreises Wolfenbüttel bemängelt wurde. Diese enthält in § 4 Einzelheiten über die Bildung der Fraktionen und Gruppen sowie über deren Rechte und Pflichten. Nach § 57 Abs. 5 NKomVG sind derartige Regelungen der Geschäftsordnung vorbehalten; die Aufnahme in die Hauptsatzung ist unzulässig.

 

Diesbezüglich wird empfohlen, die Hauptsatzung ohne die Regelung des § 4 und mit entsprechend geänderter Reihenfolge der Paragraphen neu beschließen zu lassen.