Sitzung: 22.02.2017 Gemeinderat Dorstadt
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 8
Vorlage: D-XVIII/002/2016/1
Ohne
weitere Aussprache fasst der Rat der Gemeinde Dorstadt einstimmig folgenden
Beschluss:
·
Die vorgelegte Hauptsatzung der Gemeinde Dorstadt wird
erlassen.
Herr Bürgermeister Polzin trägt vor, dass die in der Sitzung
des Rates am 09.11.2016 beschlossene Neufassung der Hauptsatzung von der
Kommunalaufsicht des Landkreises Wolfenbüttel bemängelt wurde. Diese enthält in
§ 4 Einzelheiten über die Bildung der Fraktionen und Gruppen sowie über deren
Rechte und Pflichten. Nach § 57 Abs. 5 NKomVG sind derartige Regelungen der Geschäftsordnung
vorbehalten; die Aufnahme in die Hauptsatzung ist unzulässig.
Diesbezüglich wird empfohlen, die Hauptsatzung ohne die
Regelung des § 4 und mit entsprechend geänderter Reihenfolge der Paragraphen
neu beschließen zu lassen.