Nachtrag: 30.01.2017

Herr Ausschussvorsitzender Ganzauer führt die Pflichtenbelehrung gemäß § 43 des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes (NKomVG) durch. Er verweist auf die §§ 40, 41 und 42 NKomVG und verpflichtet Herrn Gemeindebrandmeister Steek und Herrn stellvertretenden Gemeindebrandmeister Preißner gemäß § 43 NKomVG per Handschlag. Herr Ganzauer übergibt den Herren Steek und Preißner den vorgenannten Gesetzestext.