Sitzung: 15.02.2017 Rat der Samtgemeinde Oderwald
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 16, Nein: 0, Enthaltungen: 1, Befangen: 0
Vorlage: SG-X/024/2017
Beschluss:
· Die anliegende Haushaltssatzung 2017 incl. Stellenplan 2017 wird erlassen, und das Haushaltssicherungskonzept wird beschlossen.
Ratsfrau Fahlbusch führt aus,
dass die Haushaltsplanung 2017 im Ergebnishaushalt (GuV) einen Verlust in Höhe
von € 356.700,00 ausweist. Die mittelfristige Finanzplanung weist einen
Jahresverlust bis 2019 aus. Erst im Jahr 2020 ist planerisch eine
Gewinnausweisung möglich. Die Investitionen im Finanzhaushalt belaufen sich auf
€ 887.800,00 und können nur durch eine Kreditveranschlagung in Höhe von
€ 559.300,00 finanziert werden. Hinzu kommt die Übertragung der nicht
ausgeschöpften Kreditgenehmigungen aus 2015 und 2016. Der Beschluss eines
Haushaltssicherungskonzeptes ist erforderlich.
Im Haushalt 2017 werden die bisherigen Haushaltsvermerke zur Deckungsfähigkeit für die Personalaufwendungen/-auszahlungen insgesamt und in den Produkten „Innere Verwaltungsangelegenheiten“, „Ordnungswesen“, Liegenschaften/Mietobjekte“, „Feuerwehr“, Grundschule Börßum“ und „Grundschule Cramme“ wieder aufgenommen. Verpflichtungsermächtigungen sind nicht vorgesehen.
Auf eine weitere Anhebung der
Samtgemeindeumlage soll trotz der aktuell weiter defizitären Haushaltslage
vorerst verzichtet werden. Dies erfolgt auch unter Berücksichtigung der
Vorbereitungen zum Abschluss einer Zielvereinbarung mit dem Innenministerium,
mit Bezug auf die zugesagten und auch künftig erwarteten Bedarfszuweisungen
nach § 13 Niedersächsisches Finanzausgleichsgesetz (NFAG).
Die finanziellen und strukturellen Erwartungen, die an eine Zielvereinbarung geknüpft werden, werden mit allen Mitgliedsgemeinden abgestimmt und in einer gemeinsamen Vereinbarung mit dem Innenministerium definiert.
Sie verweist auf die der Verwaltungsvorlage beigefügten Entwürfe der Haushaltssatzung und des Haushaltsplanes 2017 mit den entscheidungsbegründenden Anlagen (insbesondere dem Vorbericht) sowie die seitens der Verwaltung am 13.02.2017 zur Verfügung gestellte Zusammenstellung der notwendigen und gegebenenfalls noch möglichen Änderungen.
Ratsherr Plumeyer zeigt sich sehr erfreut darüber, dass die
Samtgemeindeumlage nicht erhöht werden soll.
Hierzu verweist Herr Samtgemeindebürgermeister Lohmann nochmals auf das
am 13.03.2017 stattfindende Gespräch zur Vorbereitung zum Abschluss einer
Zielvereinbarung mit dem Innenministerium.
Nach kurzer Aussprache fasst der Samtgemeinderat bei 1 Enthaltung
folgenden einstimmigen