Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 17, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Beschluss:

·         Die Samtgemeinde Oderwald beteiligt sich zur Hälfte an den Aufwendungen, die durch die Kooperationsverträge zur Durchführung der außerunterrichtlichen Betreuungsangebote an den Grundschulen in Börßum bzw. Cramme entstehen.

 


Ratsfrau Cordes erläutert die Verwaltungsvorlage. Sie führt aus, dass der Schulausschuss der Samtgemeinde Oderwald am 02.02.2017 den Beschlussvorschlag dahingehend abgewandelt hat, dass sich die Samtgemeinde Oderwald an dem Ganztagsschulbudget, das die Landesschulbehörde für die jeweiligen Grundschulen in Börßum und Cramme festsetzt, beteiligt. Hintergrund war hier der Einwand der Schulleitung der Grundschule Cramme, die darauf hingewiesen hatte, dass diese nicht nur Kooperationsverträge mit der Samtgemeinde Oderwald abgeschlossen hat, sondern auch mit der Musikschule in Wolfenbüttel. Diese wären somit dann nicht erstattungsfähig.

 

Auf Grund der Aussprache des Personal- und Finanzausschusses hat der Samtgemeindeausschuss in seiner heutigen Sitzung nach intensiver Beratung nunmehr allerdings wieder einstimmig auf den Ursprungsbeschlussvorschlag zurückgegriffen. Dieser wurde lediglich dahingehend abgeändert, dass sich die Samtgemeinde Oderwald an den Aufwendungen beteiligt, die an den Grundschulen in Börßum und Cramme entstehen (nicht zwischen dem Land Niedersachsen und der Samtgemeinde Oderwald).

 

Ohne weitere Aussprache fasst der Rat der Samtgemeinde Oderwald folgenden einstimmigen