Beschluss: zur Kenntnis genommen

Herr Samtgemeindebürgermeister Lohmann führt aus, dass nach § 2 Abs. 1 Satz 2 des Niedersächsischen Brandschutzgesetzes (NBrandSchG) die Gemeinden zur Erfüllung der Aufgaben des abwehrenden Brandschutzes und der Hilfeleistungen eine den örtlichen Verhältnissen entsprechende leistungsfähige Feuerwehr aufzustellen, auszurüsten, zu unterhalten und einzusetzen haben. Hierzu haben sie insbesondere:

 

- die erforderlichen Anlagen, Mittel und Gerätschaften bereitzuhalten

 

- die Grundversorgung mit Löschwasser sicherzustellen

 

- für die Aus- und Fortbildung der Angehörigen der Feuerwehr zu sorgen

 

- Alarm- und Einsatzpläne aufzustellen und fortzuschreiben.

 

Die Verordnung über die kommunalen Feuerwehren in Niedersachsen gibt daneben in Teil I Auskunft über die Gliederung, Mindeststärke und Mindestausrüstung. Mit der Einhaltung der Mindeststandards ist die Frage nach der den örtlichen Verhältnissen entsprechend leistungsfähigen Feuerwehr jedoch nicht hinreichend beantwortet.

 

Deshalb ist beabsichtigt, auf der Basis einer Soll-Ist-Analyse eine Bewertung der vorhandenen Feuerwehrstrukturen vorzunehmen um auf diesen Erkenntnissen aufbauend, Planziele und -größen abzuleiten, die der Samtgemeinde Oderwald als zuständigen Träger des Brandschutzes Hilfestellung bei  Organisations-, Personal- und Investitionsentscheidungen geben soll.

 

Um auch die Kosten der Erstellung so gering wie möglich zu halten, soll auf die Einbindung eines externen Ingenieurbüros verzichtet werdet. Seitens der Verwaltung wurde daher die Bildung eines Arbeitskreises vorgeschlagen. Hierbei soll es aber nicht um die Bildung einer zusätzlichen Institution sondern viel eher darum, dass sich mit dem Thema beschäftigt wird.

 

In der vorausgegangen Sitzung des Samtgemeindeausschusses wurde bereits empfohlen, auf eine Bildung eines Arbeitskreises zu verzichten, da die vorgeschlagene Zusammensetzung größtenteils den Mitgliedern des Feuerschutzausschusses entspricht.

 

Dieser Vorgehensweise würde er folgen, und auf die Bildung eines Arbeitskreises verzichten. Allerdings würde er die Aufgabenschwerpunkte Erstellung einer Soll-Ist-Analyse, eine Bewertung der vorhandenen Feuerwehrstrukturen und darauf aufbauend Planziele für die Samtgemeinde Oderwald zu entwickeln in den Feuerschutzausschuss übertragen wollen.

 

Ratsfrau Fahlbusch teilt mit, dass die SPD-Fraktion die vorgeschlagenen zukünftigen  Planungen der vorhandenen Feuerwehrstrukturen sehr begrüßt und unterstützt.

 

Ratsherr Rechel begrüßt ebenfalls den Vorschlag der Feuerwehrbedarfsplanung. Er gibt allerdings zu bedenken, dass bei Übertragung auf den Feuerschutzausschuss die Sitzungsfolgen erhöht werden müssen. Weiterhin fragt er nach, innerhalb welchem Zeitfenster die Planungen erfolgen sollen. Dieses sollte seines Erachtens dann recht zeitnah erfolgen.

 

Hierzu teilt Herr Samtgemeindebürgermeister Lohmann mit, dass dieses Thema nicht in 1-2 Sitzungen behandelt werden kann. Dieses ist der Verwaltung bewusst. In der Verwaltungsvorlage wurde seinerseits kein Zeitfenster genannt, da dieses derzeit noch nicht abgeschätzt werden kann. Er weist darauf hin, dass es bei der Planung nicht nur um die Standards von Feuerwehrgerätehäusern und Fahrzeugen sowie der technischen Ausstattung geht. Ausschlaggebend ist hier auch die Organisation, sprich die Personalstruktur. Gerade im Hinblick darauf, was Schulung und Schulungsbedarf von Feuerwehrkräften betrifft.

 

Nach kurzer Aussprache besteht seitens der Mitglieder Einvernehmen, die von Herrn Samtgemeindebürgermeister Lohmann vorgeschlagenen Themen an den Feuerschutzausschuss zu übertragen.