Sitzung: 15.02.2017 Rat der Samtgemeinde Oderwald
Beschluss: zur Kenntnis genommen
Vorlage: SG-X/030/2017
Herr Samtgemeindebürgermeister Lohmann führt aus, dass nach § 2 Abs. 1
Satz 2 des Niedersächsischen Brandschutzgesetzes (NBrandSchG) die Gemeinden zur
Erfüllung der Aufgaben des abwehrenden Brandschutzes und der Hilfeleistungen
eine den örtlichen Verhältnissen entsprechende leistungsfähige Feuerwehr
aufzustellen, auszurüsten, zu unterhalten und einzusetzen haben. Hierzu haben
sie insbesondere:
- die erforderlichen Anlagen, Mittel und Gerätschaften bereitzuhalten
- die Grundversorgung mit Löschwasser sicherzustellen
- für die Aus- und Fortbildung der Angehörigen der Feuerwehr zu sorgen
- Alarm- und Einsatzpläne aufzustellen und fortzuschreiben.
Die Verordnung über die kommunalen Feuerwehren in Niedersachsen gibt
daneben in Teil I Auskunft über die Gliederung, Mindeststärke und
Mindestausrüstung. Mit der Einhaltung der Mindeststandards ist die Frage nach
der den örtlichen Verhältnissen entsprechend leistungsfähigen Feuerwehr jedoch
nicht hinreichend beantwortet.
Deshalb ist beabsichtigt, auf der Basis einer Soll-Ist-Analyse eine
Bewertung der vorhandenen Feuerwehrstrukturen vorzunehmen um auf diesen
Erkenntnissen aufbauend, Planziele und -größen abzuleiten, die der Samtgemeinde
Oderwald als zuständigen Träger des Brandschutzes Hilfestellung bei Organisations-, Personal- und
Investitionsentscheidungen geben soll.
Um auch die Kosten der Erstellung so gering wie möglich zu halten, soll
auf die Einbindung eines externen Ingenieurbüros verzichtet werdet. Seitens der
Verwaltung wurde daher die Bildung eines Arbeitskreises vorgeschlagen. Hierbei
soll es aber nicht um die Bildung einer zusätzlichen Institution sondern viel
eher darum, dass sich mit dem Thema beschäftigt wird.
In der vorausgegangen Sitzung des Samtgemeindeausschusses wurde bereits
empfohlen, auf eine Bildung eines Arbeitskreises zu verzichten, da die
vorgeschlagene Zusammensetzung größtenteils den Mitgliedern des
Feuerschutzausschusses entspricht.
Dieser Vorgehensweise würde er folgen, und auf die Bildung eines
Arbeitskreises verzichten. Allerdings würde er die Aufgabenschwerpunkte
Erstellung einer Soll-Ist-Analyse, eine Bewertung der vorhandenen
Feuerwehrstrukturen und darauf aufbauend Planziele für die Samtgemeinde
Oderwald zu entwickeln in den Feuerschutzausschuss übertragen wollen.
Ratsfrau Fahlbusch teilt mit, dass die SPD-Fraktion die vorgeschlagenen
zukünftigen Planungen der vorhandenen
Feuerwehrstrukturen sehr begrüßt und unterstützt.
Ratsherr Rechel begrüßt ebenfalls den Vorschlag der
Feuerwehrbedarfsplanung. Er gibt allerdings zu bedenken, dass bei Übertragung
auf den Feuerschutzausschuss die Sitzungsfolgen erhöht werden müssen. Weiterhin
fragt er nach, innerhalb welchem Zeitfenster die Planungen erfolgen sollen.
Dieses sollte seines Erachtens dann recht zeitnah erfolgen.
Hierzu teilt Herr Samtgemeindebürgermeister Lohmann mit, dass dieses
Thema nicht in 1-2 Sitzungen behandelt werden kann. Dieses ist der Verwaltung
bewusst. In der Verwaltungsvorlage wurde seinerseits kein Zeitfenster genannt,
da dieses derzeit noch nicht abgeschätzt werden kann. Er weist darauf hin, dass
es bei der Planung nicht nur um die Standards von Feuerwehrgerätehäusern und
Fahrzeugen sowie der technischen Ausstattung geht. Ausschlaggebend ist hier
auch die Organisation, sprich die Personalstruktur. Gerade im Hinblick darauf,
was Schulung und Schulungsbedarf von Feuerwehrkräften betrifft.
Nach kurzer Aussprache besteht seitens der Mitglieder Einvernehmen, die
von Herrn Samtgemeindebürgermeister Lohmann vorgeschlagenen Themen an den
Feuerschutzausschuss zu übertragen.