Keine.

 

Herr Bassy erklärt, dass eine schriftliche Bürgeranfrage vorliegt.

 

Frau Klein, Am Nordbach 4, fragt an, ob die Straße „Am Nordbach“ als verkehrsberuhigter Bereich (Spielstraße) ausgewiesen werden kann?. In der Begründung bezieht sie sich auf  Verkehrsteilnehmer, die diese Strecke als „Abkürzung“ nutzen.

 

Die Ratsmitglieder können die  Aussage der „Abkürzung“  nicht bestätigen und halten die Ausweisung eines verkehrsberuhigten Bereiches in der Straße „Am Nordbach“ grundsätzlich nicht für erforderlich (aktuell Zone 30 –kein weiterer Handlungsbedarf-). Die Ratsmitglieder sprechen sich einvernehmlich dafür aus, Frau Klein diesen Sachstand mitzuteilen.