Sitzung: 27.02.2017 Gemeinderat Börßum
Beschluss: mehrheitlich beschlossen
Abstimmung: Ja: 11, Enthaltungen: 2
Vorlage: B-XVIII/012/2017
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Dem Antrag auf eine Zuwendung des ESV Achim / Börßum
für die Anschaffung von verschiedenen Geräten wird gem. den Förderrichtlinien
der Gemeinde Börßum stattgegeben. Eine Auszahlung der Mittel wird erst nach
Vorlage eines entsprechenden Verwendungsnachweises mit 3 Kostenangeboten
erfolgen.
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Die Fördermittel werden im Haushalt 2017 der Gemeinde
Börßum bereitgestellt.
Ratsherr Jerchel erklärt die Verwaltungsvorlage.
Herr Gemeindedirektor Lohmann führt dazu aus, dass der Aufsitzrasenmäher der Gemeinde Börßum gemeinsam mit dem ESV Achim / Börßum genutzt werden könnte. Dafür erhält die Gemeinde Börßum vom ESV Achim / Börßum eine Jahrespauschale in Höhe von 500,00 €.
Weiter teilt Herr Gemeindedirektor Lohmann mit, dass der Zuschuss für die Markierungsmaschine entfällt, da diese bereits vom ESV Achim / Börßum angeschafft wurde und der Anschaffungspreis unter 500,00 € liegt, so dass eine Fördersumme von rd. 400,00 € zu Grund zu legen ist.
Der Verwaltungsausschuss hat diese Vorgehensweise empfohlen.
Nach einer kurzen Aussprache fasst der Rat der Gemeinde Börßum bei 11 Ja- Stimmen und 2 Enthaltungen folgenden Beschluss: