Anfragen nach der Geschäftsordnung liegen nicht vor.

 

9.1     Auf die Anfrage von Ratsherrn Kokon, ob das Trinkwasser für Ohrum stärker gechlort wurde, teilt Herr Biehl mit, dass nach dem Hochwasserereignis im Juni 2017 die Salzgitter Flachstahl GmbH mitgeteilt hat, dass Trinkwasser im Rahmen der gesetzlichen Werte stärker zu chloren.

 

9.2     Auf die Anfrage von Ratsherrn Plumeyer teilt Herr Biehl mit, dass die hohen Wasserverluste auf die Vielzahl der Wasserrohrbrüche zurückzuführen ist. Dieses ist im Lagebericht erläutert.

 

9.3     Auf die Anfrage von Ratsherrn Plumeyer erläutert Herr Biehl die Investitionszuschüsse und Beiträge für Hausanschlüsse.

 

9.4     Ratsherr Polzin bittet bei der Gebührenkalkulation die angekündigte Wasserpreiserhöhung der Salzgitter Flachstahl GmbH zu berücksichtigen. Dies wird bei der nächsten Kalkulation ab 2019 geschehen.

 

N.S. Der Wasserlieferungsvertrag mit der Salzgitter Flachstahl GmbH besteht seit 1973 und hatte eine Laufzeit von 5 Jahren. Diese verlängert sich automatisch um weitere 2 Jahren, sofern sie nicht von einem der Vertragspartner fristgerecht gekündigt wird. Die Wasserpreiserhöhung erfolgt nach einer Preisgleitklausel, die vom Statistischen Bundesamt festgelegt wird.