Ratsherr Dette verpflichtet Herrn Joachim Homes gemäß § 43 des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes (NKomVG). Er verweist auf die §§ 40, 41 und 42 NKomVG, verpflichtet Herrn Homes per Handschlag und übergibt ihm den vorgenannten Gesetzestext.