Herr Polzin berichtet, dass am Montag, 03.04.2017, in der Bürgermeisterrunde u. a. über die zu erwartende Bedarfszuweisung des Landes Niedersachsen an die Samtgemeinde gesprochen wurde. Um in den Genuss einer Bedarfszuweisung zu kommen, muss eine Zielvereinbarung mit dem Land getroffen werden. Die Gewährung der Bedarfszuweisung soll mit folgenden Maßnahmen erreicht werden:

 

1.    Steuerentwicklung bei Erhöhung der Gewerbesteuerhebesätze aller Mitgliedsgemeinden auf 365 v. H.

2.    Deutliche Erhöhung der KITA-Gebühren im Jahr 2016

3.    Erhöhung der Samtgemeindeumlage um 1 % -Punkt auf die Steuerkraft im Jahr 2016

4.    Auflösung des Zweckverbandes Kindergarten Oderwald und Übertragung der Betreuungsaufgabe auf die Samtgemeinde Oderwald

5.    Einführung der digitalen Gremienarbeit

6.    Minderung der Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen ab 2018

 

Das Thema wird in der nächsten Ratssitzung behandelt.