Sitzung: 26.04.2017 Rat der Samtgemeinde Oderwald
Beschluss: mehrheitlich beschlossen
Abstimmung: Ja: 13, Nein: 1, Enthaltungen: 1
Vorlage: SG-X/041/2017
Sodann
fasst der Rat der Samtgemeinde Oderwald bei 1 Gegenstimme und 1 Enthaltung
folgenden Beschluss:
·
Die
vorgelegte 1. Nachtragshaushaltssatzung 2017 mit -plan 2017 wird erlassen und
der 1. Nachtragstellenplan 2017 wird beschlossen.
Ratsfrau Fahlbusch trägt vor, dass mit der 1. Nachtragshaushaltssatzung 2017 auch eine Änderung des Stellenplanes der Samtgemeinde Oderwald durch den 1. Nachtragsstellenplan erfolgt.
Der Nachtragshaushaltsplan muss aufgestellt werden, da die aktuelle Fortschreibung des Planungsbüros für die Investitionsmaßnahme „Bahnhof Börßum“ –Umbau zum Verwaltungsgebäude- unter dem Produktsachkonto 11120.787100 vorliegt.
Der Samtgemeinderat hatte 2014 von der
Kostenschätzung für die Sanierung und den Umbau des ehemaligen Bahnhofsgebäudes
Kenntnis genommen, die auf 3.300.000 Euro festgelegt wurde. Mit der
vorliegenden Nachtragshaushaltssatzung wird die Haushaltsplanung an den
tatsächlichen Baufortschritt und die Baukostenfortschreibung angepasst. Der in
§ 2 der 1. Nachtragshaushaltssatzung festgesetzte Gesamtbetrag an
Kreditermächtigungen für Investitionen wurde um 250.000 € erhöht und nunmehr
auf insgesamt 804.300 Euro festgesetzt. Die Baukostenfortschreibung beinhaltet
nunmehr auch die Positionen, die zum Zeitpunkt der ursprünglichen
Kostenermittlung nicht bzw. noch nicht absehbar waren. Die ermittelte
Kostenfortschreibung (Stichtag: 05.04.2017) schließt mit einer Summe von
3.484.241,15 Euro ab. Diese Summe beinhaltet auch die noch ausstehenden
Zahlungen (Prognosen aufgrund der getätigten Auftragsvergaben einschließlich
Nachträgen) deren Leistungen noch nicht abschließend erbracht bzw. abgerechnet
worden sind.
Auf folgende zusätzlichen Leistungen/Gewerke
wird gesondert hingewiesen:
-
Variantenuntersuchung Verwaltungsgebäude 6.250,48
Euro
- Abbruch Teehaus 6.723,50
Euro
- Außenanlagen –
Fertigstellungspflege 1.083,20
Euro
-
Brunnenaufmauerung 3.604,31
Euro
- Nebengebäude 36.516,24
Euro
Die Kostenkalkulation für die Außenanlagen aus
dem Jahr 2014 sah Aufwendungen in Höhe von 115.578,75 Euro vor. Lag die
Auftragssumme bei der Auftragsvergabe bei 200.156,56 Euro, so erhöhte sich
diese unter Berücksichtigung von Nachträgen auf 249.593,51 Euro. Die
Kostensteigerungen sind hier im Wesentlichen auf mengenmäßige Mehrungen und
höheren Entsorgungskosten für die Abfuhr kontaminierten Bodens zurückzuführen.
Legt man auf Basis der Kostenschätzung von
3.300.000 Euro allein die Entwicklung des Baupreisindex zugrunde, so sind die
Bruttogesamtbaukosten auf 3.476.337,83 Euro zu taxieren.
Mit diesem Nachtragshaushaltsplan
sind Anpassungen aufgrund der bisherigen Haushaltsentwicklung des Jahres 2017
mit berücksichtigt.
Die gleichzeitige Änderung des Stellenplanes bezieht sich auf den Eingruppierungsanspruch gemäß der Neuordnung der Entgeltgruppe 9 sowie in den Leistungsmerkmalen für Hausmeister und Reinigungspersonal. Für das neue Verwaltungsgebäude wird eine zusätzliche Stelle als Reinigungskraft ausgewiesen (Teilzeitstelle).
Der Samtgemeindeausschuss hat in seiner heutigen Sitzung einstimmig empfohlen, dem 1. Nachtragshaushalt 2017 zuzustimmen.
Herr Plumeyer trägt vor, dass die CDU-Fraktion den 1. Nachtragshaushalt 2017 mit tragen wird. Aus bekannten Gründen wird Herr Plumeyer sich seiner Stimme enthalten.