Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 7, Nein: 5

·        Dem Entwurf des o. a. Bebauungsplanes und der Begründung wird, mit den vorgetragenen Änderungen,  zugestimmt.

·         Von der frühzeitigen Unterrichtung und der Erörterung nach § 3 Abs. 1  und § 4 Abs. 1 BauGB wird nach § 13 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 BauGB abgesehen.

·        Die öffentliche Auslegung und Beteiligung der Behörden und Träger sonstiger öffentl. Belange wird beschlossen (Verfahren gem. § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB).

 

 


Frau stellv. Gemeindedirektorin Scholtysik erläutert die Verwaltungsvorlage und teilt mit, dass der Verwaltungsausschuss der Gemeinde Börßum den Beschlussvorschlag, mit einer kleinen Änderung, befürwortet hat.

 

Ratsherr Hauenschild appelliert an seine Ratskollegen weitere Änderungen mit aufzunehmen.

 

Herr Bürgermeister Bötel sieht die Änderungen eher skeptisch. Der Ortskern sollte farblich gleichbleibend erhalten werden. Bei einer Ausweisung eines neuen Baugebietes sollte man sich gut überlegen was festgesetzt werden soll.

 

Nach einer kurzen Aussprache weist Frau stellv. Gemeindedirektorin Scholtysik darauf hin, dass man die Änderungen schon konkretisieren müsste und dann auch zu prüfen ist, ob die Änderungen überhaupt in einem vereinfachten Verfahren durchgeführt werden können. Sobald man sehr viel aufhebt, könne man sich schon Gedanken über eine Aufhebung des Bebauungsplanes machen.

 

Ratsherr Hauenschild macht zum Antrag, dass der § 2 in der örtlichen Bauvorschrift über die Gestaltung (Form und Neigung der Dächer) gestrichen werden sollte – vorbehaltlich der Prüfung, ob die Änderung im vereinfachten Verfahren möglich ist, - ansonsten wird davon abgesehen. Des Weiteren soll, wie vom Verwaltungsausschuss der Gemeinde Börßum vorgeschlagen, der Punkt 4, Satz 2 in den textlichen Festsetzungen wie folgt geändert werden:

Zusätzlich ist innerhalb der Fläche zum Anpflanzen von Bäumen und Sträuchern jeweils auf einer Fläche von 2 m² ein strauchartiges, standortgerechtes, heimisches Laubgehölz zu pflanzen.

 

Sodann ergeht bei 7- Ja-Stimmen und 5 Nein-Stimmen folgender Beschluss des Rates der Gemeinde Börßum:

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