Ratsherr Kokon nimmt die Pflichtenbelehrung gemäß § 43 NKomVG vor und verweist auf die §§ 40, 41, 42 und 54 Abs. 4 NKomVG. Er verpflichtet Herrn Rolf Naue gemäß § 60 NKomVG, seine Aufgaben nach bestem Wissen und Gewissen unparteiisch wahrzunehmen und die Gesetze zu beachten.