Herr Bürgermeister Polzin nimmt die Pflichtenbelehrung gemäß den §§ 40, 41, 42 sowie 43 des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes (NKomVG) vor und verpflichtet anschließend per Handschlag Herrn Michael Voß, seine Aufgaben nach bestem Wissen und Gewissen unparteiisch zu erfüllen und die Gesetze zu beachten.