Beschluss: ohne Beschlussempfehlung weitergegeben

Herr Ausschussvorsitzender Ganzauer eröffnet zu diesem Tagesordnungspunkt die Aussprache.

 

Herr Gemeindedirektor Lohmann erklärt, dass die Verwaltung z. Zt. den Auftrag durch den Verwaltungsausschuss der Gemeinde Börßum hat, dass Grundstück am derzeitigen Verwaltungsgebäude (Fläche und Gebäude) zu vermarkten.

Sollte es zu einem Baugebiet dort kommen, werden 90 % der Kosten für die Erschließung an die angrenzenden Eigentümer übertragen.

Ein eventl. Baugebiet oberhalb der Grundschule Börßum wird hinsichtlich der Erschließung Probleme bereiten. Dazu müssen Kosten für einen Wall bzw. ein Regenrückhaltebecken in Betracht gezogen werden.

Die Erschließung auf der Fläche am Friedhof wird positiver ausfallen.

Nach einer lebhaften Diskussion über Lärmbelästigungen und die Größen der einzelnen Baugebiete warnt Herr Gemeindedirektor Lohmann Maßnahmen parallel laufen zu lassen.

 

Herr Ausschussvorsitzender Ganzauer gibt zu bedenken, dass mit den Eigentümern gesprochen werden muss, wie mit den öffentlichen Flächen umgegangen wird und wer sich um die Vermarktung kümmert.

 

Nach einer weiteren Diskussion besteht Einvernehmen unter den Ausschussmitgliedern zu dem Baugebiet am derzeitigen Verwaltungsgebäude noch keine abschließende Entscheidung zu treffen solange zur Vermarktung des Gebäudes noch nichts Konkretes vorliegt. Eine Vermarktung steht vor der Bebauung.

Des Weiteren ist für die anderen Baugebiete zu klären, wie mit den öffentlichen Flächen umgegangen werden soll, ob Regenrückhaltebecken erforderlich sind und mit welcher Summe die Gemeinde Börßum zu rechnen hat, welche auf sie zukommt.

Herr Gemeindedirektor Lohmann teilt mit, dass es zum jetzigen Zeitpunkt so aussieht, dass die Fläche an der Grundschule Börßum von der Gemeinde Börßum erworben werden muss. Bei dem Baugebiet am Friedhof wird die Vermarktung eventl. die Eigentümer selbst übernehmen. Ein Grundstückskaufpreis in Höhe von 80 € bzw. 85 € sieht Herr Lohmann als realistisch an.

 

Es besteht Einvernehmen unter den Ausschussmitgliedern keine Beschlussempfehlung abzugeben.